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Tochtergesellschaft

juristisch selbständiges Unternehmen in einem Konzern unter Leitung eines Mutterunternehmens (Muttergesellschaft). Tochtergesellschaften können Enkelunternehmen vorgelagert sein.

abhängige, von einer Muttergesellschaft beherrschte Kapitalgesellschaft, deren Kapital überwiegend (meist zu 100%) vom herrschenden Unternehmen gehalten wird (verbundene Unternehmen).

Unter dem Begriff »Tochtergesellschaft« versteht man ein Konzern Unternehmen im Sinne von § 18 AktG 1965, das unter der einheitlichen Leitung der Obergesellschaft (Muttergesellschaft) steht. Die Tochtergesellschaft kann ihrerseits einer Enkelgesellschaft vorgelagert sein.

 

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