Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Tragfähigkeitsprinzip

Das Tragfähigkeitsprinzip (Kostentragfähigkeits-, Belastbarkeitsprinzip) gehört zu den Kostenverteilungsprinzipien und verteilt die Gemeinkosten nach Maßgabe der Belastbarkeit der Kostenträger. Als Indiz für die Belastbarkeit wählt man Größen wie Preis, Umsatz, Deckungsbeitrag.

Hinweis:
Andere Kostenverteilungsprinzipien sind: Durchschnittsprinzip und Verursachungsprinzip. Letzteres sollte nach Möglichkeit angewendet werden.

Siehe auch: Kostentragfähigkeitsprinzip

Das Tragfähigkeitsprinzip oder Deckungsprinzip besagt, daß die fixen Kosten (beschäftigungsunabhängige Kosten) nach der Höhe der jeweiligen Bruttogewinne oder Deckungsbeiträge der einzelnen Produkte verteilt werden. Je höher der Deckungsbeitrag eines Produktes ist, um so größer ist die Belastbarkeit mit fixen Kosten. Das zeigt, daß die Anwendung des Tragfähigkeitsprinzips sehr problematisch ist.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Trafic Maritime Regulier
Trainee

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Einkauf Lessor Panelsterblichkeit
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum