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Transferleistungen
In der sozialistischen
Wirtschaftslehre
:
Zahlungen
des Staates an
Privat
e (z.B.
Sozialhilfe
) oder
Unternehmen
(z.B.
Subventionen
), denen keine
wirtschaftlich
e
Gegenleistung
entspricht.
Die Entwicklungshilfeleistungen der
Industrieländer
, die
Leistungen
der EG-Länder zur Bestreitung der
Gemeinschaftsaufgaben
oder die Strukturhilfen für Ostdeutschland sind ebenfalls Transferleistungen.
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