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Transferleistungen

In der sozialistischen Wirtschaftslehre:

Zahlungen des Staates an Private (z.B. Sozialhilfe) oder Unternehmen (z.B. Subventionen), denen keine wirtschaftliche Gegenleistung entspricht.

Die Entwicklungshilfeleistungen der Industrieländer, die Leistungen der EG-Länder zur Bestreitung der Gemeinschaftsaufgaben oder die Strukturhilfen für Ostdeutschland sind ebenfalls Transferleistungen.

 

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