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Treu und Glauben

Treu und Glauben heißt ein Rechtsgrundsatz, der in weiten Teilen unseres Rechtssystems gültig und besonders wichtig im Vertragsrecht ist. Ganz generell sagt er aus, dass an die Redlichkeit im Geschäftsverkehr geglaubt werden kann. So sagt § 157 BGB aus, dass Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. § 242 BGB bestimmt, dass der Schuldner verpflichtet ist, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Beispiel: Wenn Möbelhändler Spanplattler seinem Kunden Schlaumann mitteilt, der bestellte Kleiderschrank stehe zur Auslieferung bereit, geliefert werde aber nur nachts um 2 Uhr, dann verstößt Spanplattler gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Überbeschäftigung (Ggs. Unterbeschäftigung) bedeutet: In einer Volkswirtschaft werden die zur Verfügung stehenden Maschinen/Arbeitskräfte über das normale Maß hinaus beansprucht. Typischerweise ist bei Überbeschäftigung der Arbeitsmarkt „leer gefegt". Unternehmen können hierauf kurzfristig reagieren, indem z. B. Sonderschichten gefahren werden. Längerfristig müssen bei Überbeschäftigung–wie z. B. in der Bundesrepublik um 1970 herum – Arbeitskräfte aus anderen Ländern angeworben und Produktionskapazität
en ausgedehnt werden, z. B. durch die Anschaffung neuer Maschinen usw. Typung ist die Festlegung der Art und Größe von Endprodukten, z. B. bei PKW-Typen. Zielsetzung ist – wie auch bei der Normung – die Rationalisierung im Unternehmen. Beispiel: Der Hausrat des Peter Schlaumann ist 50.000 € wert (Versicherungswert). Er schließt eine Hausratversicherung über 100.000 € (Versicherungssumme) ab. Brennt nun Schlaumanns Wohnung völlig aus, dann erhält er kraft vertraglicher Bestimmungen 50.000 € von der Versicherung ersetzt, auch wenn er die höhere Versicherungssumme von 100.000 € vereinbart und dementsprechend äuch Versicherungsprämien entrichtet hat.

 

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