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Treuhänder

natürliche oder juristische Person, der aufgrund von privatrechtlichen Verträgen Sachen oder Rechte übertragen wurden, hierüber im Rahmen der Treuhandschaft zu verfügen. Treuhänder muss vertrauenswürdiger und sachkundiger Experte sein.

Trustee

Eine Person, der von einem anderen, dem Treugeber, eine Sache oder ein ganzes Vermögen zur Verwaltung übertragen worden ist. Der Treuhänder darf über das Vermögen in eigenem Namen verfügen, ist aber im Innenverhältnis an die Weisungen und Auflagen des Treugebers gebunden. Wenn er für das Treuhandvermögen bei einer Bank ein Konto unterhält und das Treuhandverhältnis offenlegt, spricht man von einem offenen Treuhandkonto. Die Bank hat dann wegen etwaiger persönlicher Ansprüche an den Treuhänder kein Pfandrecht an dem Guthaben.

ist eine Person, der von einer anderen Person (Treuhandgeber) Rechte zur treuhänderischen Wahrnehmung übertragen werden. Der Treuhänder übt diese Rechte zwar im eigenen Namen, jedoch im Sinne des Treuhandgebers aus. Beispiele: Verkauf eines Wertpapiers »bestens«, Einzug einer Forderung.

 

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