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Überabschreibung
Werden
Anlagen
(
Anlagenbuchhaltung
), die bereits voll abgeschrieben sind, weiterhin
betrieblich
genutzt, so müssen zur Wahrung einer gewissen
Stetigkeit
in der
Kostenrechnung
weitere
kalkulatorische Abschreibungen
vorgenommen werden. Damit solche Überabschreibungen keine mehrfache
Verrechnung
von
Kosten
hervorrufen, erfolgt gleichzeitig mit der
Belastung
des
Konto
s »
Kalkulatorische Abschreibungen
« eine
Gutschrift
auf dem Abschreibungswagniskonto als Wagnisgewinn (
Einzelwagnis
). Entsprechend sind für
Unterabschreibung
en
Wagnisverlust
e anzusetzen.
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Über-pari-Emission
Überabschreibungen
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Bruttoinlandsprodukt (BIP)
International Agreement on Jute and Jute Products
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