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Übergabe
ist die Aushändigung eines Gegenstandes an denjenigen, auf den das
Eigentum
daran übergehen
soll
. Damit wird dem neuen
Eigentümer
der
Besitz
verschafft (§ 854 BGB). Daneben muß jedoch auch die sogenannte
Einigung
erfolg
en. Beispiel: Rauf, wo
Verkäufer
und
Käufer
einig sein müssen, daß der
Käufer
das
Eigentum
erwerb
en
soll
und der
Verkäufer
dem
Käufer
die
Sache
übergeben muß (§ 929 BGB).
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