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Überschussrechnung
Gewinnermittlungsart gemäß § 4
Abs
. 3
Einkommensteuergesetz
für alle
Freiberufler
und für kleinere Land- und Forstwirte (Wirtschaftswert
bis
40.000 € oder
Gewinn
bis
25.000 €) und
Gewerbetreibende
(
Jahresumsatz
bis
260.000 € oder
Gewinn
bis
25.000 €), die nicht
buchführungspflichtig
sind. Es sind lediglich alle
Betriebseinnahmen
und alle
Betriebsausgaben
gegenüberzustellen. Als
Saldo
ergibt sich der
Gewinn
bzw.
Verlust
. Dabei sind folgende Sonderregelungen zu berücksichtigen: 1) Die
Umsatzsteuer
und
Vorsteuer
sind als
Betriebseinnahme
bzw.
Betriebsausgabe
anzusetzen. Die Umsatzsteuerzahllast ist ebenfalls
Betriebsausgabe
, sodass sich die Steuerbeträge
ausgleich
en. 2)
Eigenverbrauch
(fiktive
Lieferungen
bzw. sonstige
Leistungen
im Sinne von § 3
Abs
. i
b
und
Abs
. 9 a
Umsatzsteuergesetz
) ist einschließlich
Umsatzsteuer
als
Betriebseinnahme
zu betrachten. 3) Bei der
Veräußerung
von Gegenständen des
Anlagevermögens
gelten die
Bruttoerlös
e als
Betriebseinnahmen
. Die
Buchwert
e sind als
Betriebsausgaben
anzusetzen, so dass sich als
Saldo
der Veräußerungsgewinn oder -
verlust
ergibt. 4) Bei der
Anschaffung
von abnutzbaren Gegenständen des
Anlagevermögens
dürfen nur die
Abschreibungen
als
Betriebsausgaben
berücksichtigt werden. 5) Für alle
Betriebseinnahmen
und -
ausgaben
gilt, dass sie laut § 11
Einkommensteuergesetz
erst im
Zeitpunkt
der Vereinnahmung bzw. Verausgabung zu berücksichtigen sind. Ausnahmen gelten am
Jahresende
für regelmäßig wiederkehrende
Einnahmen
und
Ausgaben
innerhalb eines
Zeitraum
s von etwa zehn
Tag
en (21.12.
bis
io.oi des folgenden Jahres). Bei
Zahlungen
innerhalb dieses
Zeitraum
es erfolgt eine Zuordnung nach der
wirtschaftlich
en Zugehörigkeit. Beispiel: Marion betreibt einen Zeitungskiosk. Die
Umsatzerlöse
betrug
en im Jahre 02 =1oo.000 € + 16 %
Umsatzsteuer
, der
Eigenverbrauch
macht
e
netto
200 € aus. Sie verkaufte ihre kleine Registrierkasse für loo € + 16 %
Umsatzsteuer
(
Buchwert
1€) und schaffte sich Anfang des Jahres eine neue Kasse für 5oo € + 16 %
Vorsteuer
an,
Nutzungsdauer
fünf Jahre,
lineare Abschreibung
. Die gesamten
Betriebsausgaben
, die im Jahre 02
bezahlt
wurden,
macht
en 75.000 € + 16 %
Vorsteuer
aus. Die Umsatzsteuerzahllast wurde noch am 31.12.02 überwiesen. Die
Miete
für Dezember 02 wurde ausnahmsweise erst Anfang Januar o3 überwiesen: 400 € + 16 %
Umsatzsteuer
. Der
Gewinn
ergibt sich gemäß voranstehen-
der Tabelle.
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