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Überstunden


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sind Arbeitszeiten, die über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinausgehen und die nicht Mehrarbeit sind (Lohn). Zuschläge für Überstunden sind angemessen zu vergüten, meist ist dies durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. Voraussetzung für bezahlte Überstunden ist, daß diese vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet worden sind, dies kann auch durch Zuweisung eines entsprechenden Arbeitspensums erfolgen. Eine zwingende Anordnung zu Überstunden kann vom Arbeitgeber jedoch nur aufgrund von Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag erfolgen. Ausnahmen sind möglich (Notfalle, besondere Ausnahmen im übergeordneten Betriebsinteresse). Bei leitenden Angestellten werden Überstunden nicht eigens bezahlt, sie gelten als mit der Grundvergütung abgedeckt.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ausweitung der betrieblichen Arbeitszeit über die im Arbeitsvertrag
vorgesehene Zeit hinaus.

Die Ursache sind Auftragssspitzen, Engpässe am Arbeitsmarkt, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation, oder eine Zunahme des Auftragsvolumens. ohne dass die Beschäftigtenzahl zunehmen soll. Unternehmer versuchen oft. mit Hilfe von Überstunden Neueinstellungen zu vermeiden. Dagegen gilt der Abbau von Überstunden den Gewerkschaften als ein Mittel zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und zur Sicherung der vorhandenen Beschäftigung. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schätzte für 1996 in der Bundesrepublik Deutschland ein Überstundenvolumen von 1,8 Mrd. Stunden, die von ca. 30,9 Mio. Arbeitnehmern geleistet wurden. >Arbeitszeit

 

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