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Überstunden

sind Arbeitszeiten, die über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinausgehen und die nicht Mehrarbeit sind (Lohn). Zuschläge für Überstunden sind angemessen zu vergüten, meist ist dies durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. Voraussetzung für bezahlte Überstunden ist, daß diese vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet worden sind, dies kann auch durch Zuweisung eines entsprechenden Arbeitspensums erfolgen. Eine zwingende Anordnung zu Überstunden kann vom Arbeitgeber jedoch nur aufgrund von Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag erfolgen. Ausnahmen sind möglich (Notfalle, besondere Ausnahmen im übergeordneten Betriebsinteresse). Bei leitenden Angestellten werden Überstunden nicht eigens bezahlt, sie gelten als mit der Grundvergütung abgedeckt.

 

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