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Überstunden
sind
Arbeitszeit
en, die über die regelmäßige
betriebliche
Arbeitszeit
hinausgehen und die nicht Mehrarbeit sind (
Lohn
). Zuschläge für Überstunden sind angemessen zu vergüten, meist ist dies durch
Tarifvertrag
,
Betriebsvereinbarung
,
betriebliche
Übung oder
Einzelarbeitsvertrag
geregelt. Voraussetzung für
bezahlt
e Überstunden ist, daß diese vom
Arbeitgeber
angeordnet oder geduldet worden sind, dies kann auch durch Zuweisung eines entsprechenden Arbeitspensums
erfolg
en. Eine zwingende
Anordnung
zu Überstunden kann vom
Arbeitgeber
jedoch nur aufgrund von
Einzelarbeitsvertrag
,
Betriebsvereinbarung
oder
Tarifvertrag
erfolg
en. Ausnahmen sind möglich (Notfalle, besondere Ausnahmen im übergeordneten Betriebsinteresse). Bei leitenden
Angestellten
werden Überstunden nicht eigens
bezahlt
, sie gelten als mit der Grundvergütung abgedeckt.
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