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Überstundenlohn

Arbeitsentgelt für die über die gesetzliche Arbeitszeit, entsprechend der Arbeitszeitordnung (AZO), hinausgehende Tätigkeitszeit in Höhe des um einen Zuschlag von häufig 25 % erhöhten Normalentgelts. Weitergehende Ansprüche können durch Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag festgelegt werden. Überstundenlöhne führen zu einer geknickten Kostenfunktion.

 

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