Teil der Zahlungsbilanz. Unter einer Übertragung wird eine Zahlung verstanden, für die keine ökonomische Gegenleistung erfolgt. Während einmalige Übertragungen in der Vermögensübertragungsbilanz erfasst werden, gehen in die Bilanz der laufenden Übertragungen solche Zahlungsvorgänge ein, bei denen angenommen wird, dass sie wiederkehren. Man unterscheidet private und öffentliche Übertragungen. In der deutschen Zahlungsbilanz schließt diese Teilbilanz traditionell mit einem negativen Saldo ab. Die privaten Übertragungen (Überweisungen ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimat) machen den kleineren Teil aus. Quantitativ bedeutsamer sind die öffentlichen Übertragungen wie regelmäßige Zahlungen von bzw. an die EU oder die Vereinten Nationen (UN), aber auch grenzüberschreitende Zahlungen an im Ausland lebende Rentenberechtigte. Allerdings werden in dieser Teilbilanz nicht alle finanziellen Bewegungen mit dem Haushalt der EU aufgeführt. Neben regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen gibt es auch einmalige Zahlungen, wie etwa Zuschüsse für bestimmte Infrastrukturobjekte im Rahmen des EU-Regionalfonds (z.B. für Brücken und Straßen) oder für Projekte im Rahmen der Transeuropäischen Netze. Diese Zahlungen werden in der Vermögensübertragungsbilanz verbucht. Die Deutsche Bundesbank gibt in einer gesonderten Übersicht über den aus allen Teilbilanzen ermittelten Nettobeitrag Deutschlands zum EU-HaushaltAuskunft.