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Überweisungsabkommen

Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Kreditinstitute, in welcher Form und nach welchen Regeln gegenseitige Überweisungsaufträge zwischen den beteiligten Kreditinstituten ausgeführt werden. Grundsätzlich ist vereinbart, dass alle Überweisungen zwischen Banken auf EDV-Medien erfasst und beleglos weitergeleitet werden. Bei Beträgen ab 20.000,00 EUR besteht in bestimmten Fällen eine Rückfragepflicht beim erstbeauftragten Kreditinstitut. Die Kontonummer ist mit einem Prüfziffersystem auf Richtigkeit zu überprüfen.

 

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