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Überziehungskredit

Kreditinanspruchnahme, die über das von einer Bank bewilligte Kreditvolumen hinausgeht. Ein Überziehungskredit wird entweder stillschweigend oder aufgrund einer Absprache mit der Bank durch diese eingeräumt. In der als Dispositionskredit bezeichneten Überziehung von Lohn- und Gehaltskonten, die von den Banken bis zur Höhe von drei Monatsgehältern bewilligt wird, hat der Überziehungskredit eine Institutionalisierung erfahren ( Überziehungsprovision).

Im Verbraucherkreditgesetz so bezeichnete Art der Krediteinräumung. Wird der Kredit allgemein als Kreditrahmen eingeräumt, wird er als „eingeräumter Überziehungskredit“ bezeichnet; in der Bankpraxis ist dies der Dispositionskredit. Die im Gesetz als „geduldeter Überziehungskredit“ bezeichnete Einräumung einer Überziehung ist die in der Bankpraxis so als eigentliche „Überziehung“ bezeichnete Krediteinräumung, die regelmäßig mit einem höheren Überziehungszinssatz abgerechnet wird.

 

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