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Umbrella-Effekt

Der Umbrella-Effekt gehört zu den sachlichen Ausstrahlungs- Effekten. Die positiven Ausstrahlungen einer Entscheidung auf ein anderes Entscheidungsfeld werden beim Umbrella-Effekt bewußt für die Unternehmungspolitik ausgenutzt. Ein Beispiel für den Umbrella-Effekt ist der Aufbau von "Markenfamilien", um das gute Image eines bereits eingeführten Markennamens auf neue Produkte zu übertragen. Es wird dann von einem Umbrella-Effekt des Markennamens gesprochen. umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip Grundsätzlich gilt zwar das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. § 6 Abs. 3 EStG enthält jetzt in der durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz geänderten Fassung ausdrücklich den Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit. Das bedeutet, daß die für den Betrieb nach den steuerrechtlichen Vorschriften günstigeren Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bereits in der Handelsbilanz entsprechend zu berücksichtigen sind, was dann in der Praxis in vielen Fällen zur Aufstellung einer Einheitsbilanz führt.

 

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