A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Umgründung
Ablösung
der vorhandenen
Unternehmensform
über.
Liquidation
und
Bildung
einer neuen
Rechtsform
.
Umwandlung
Umwandlung
Siehe auch:
Umwandlung
U. bedeutet
Wechsel
der
Unternehmensform
durch
Liquidation
des bisherigen
Unternehmen
s und
Einzelübertragung
aller
Vermögensteil
e und
Schulden
im Gegensatz zur
Umwandlung
im engeren Sinne, bei der der
Wechsel
der
Unternehmensform
durch
Gesamtrechtsnachfolge
vollzogen wird. U. ist vorgeschrieben bei einem
Wechsel
einer
Einzelfirma
in eine
Personenhandelsgesellschaft
oder
bergrechtliche Gewerkschaft
,
Personenhandelsgesellschaft
in eine
Einzelfirma
(Ausnahme § 142
HGB
) oder
bergrechtliche Gewerkschaft
,
aufgelösten
Personenhandelsgesellschaft
in eine»
AG
,
KGaA
oder
GmbH
(§ 40 UmwG).
U. kann aus
wirtschaftlich
en oder
rechtlich
en Motiven
erfolg
en, insbesondere zur
Erweiterung
der Finanzierungsbasis, aus Gründen der Haftungsbeschränkung und bei Erbfolge.
Kosten
und
steuerlich
e
Belastung
sind bei U. in der Regel wesentlich höher als im Fall der
Umwandlung
im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Umgekehrter Floater
Umkehrfloater
Weitere Begriffe :
Black-Scholes-Formel
Lohnsätze
Ausbringungsabweichung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum