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Umgründung

Ablösung der vorhandenen Unternehmensform über. Liquidation und Bildung einer neuen Rechtsform. Umwandlung

Umwandlung

Siehe auch: Umwandlung

U. bedeutet Wechsel der Unternehmensform durch Liquidation des bisherigen Unternehmens und Einzelübertragung aller Vermögensteile und Schulden im Gegensatz zur Umwandlung im engeren Sinne, bei der der Wechsel der Unternehmensform durch Gesamtrechtsnachfolge vollzogen wird. U. ist vorgeschrieben bei einem Wechsel einer Einzelfirma in eine Personenhandelsgesellschaft oder bergrechtliche Gewerkschaft,
Personenhandelsgesellschaft in eine Einzelfirma (Ausnahme § 142 HGB) oder bergrechtliche Gewerkschaft,
aufgelösten Personenhandelsgesellschaft in eine» AG, KGaA oder GmbH (§ 40 UmwG).
U. kann aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Motiven erfolgen, insbesondere zur Erweiterung der Finanzierungsbasis, aus Gründen der Haftungsbeschränkung und bei Erbfolge. Kosten und steuerliche Belastung sind bei U. in der Regel wesentlich höher als im Fall der Umwandlung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

 

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