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Umlageverfahren

hierbei finanziert ein Beitragszahler mit seinen Beiträgen nicht die eigene Rente, sondern leistet immer nur einen Beitrag zur Finanzierung der laufenden Rente. Dafür erwirbt er eine Anwartschaft, d. h. eine staatliche Zusage auf einen Rentenanspruch. Aus den Beiträgen der Versicherten wird kein Vermögen bzw. kein Kapitalbestand angesammelt. Die Träger der Rentenversicherung fungieren vielmehr als eine Art Pumpstation. Pay-as-you-go-System ist daher die Bezeichnung im angelsächsischen Sprachraum. Das Umlageverfahren vertraut auf die Stabilität der Lohn- und Erwerbseinkommen, da die Beitragspflicht nur an diese Einkommensarten anknüpft.

Umlageverfahren oder Kostenstellenumlageverfahren ist die Sammelbe-
zeichnung für Anbauverfahren und Stufenleiterverfahren (innerbetriebliche Leistungsverrechnung).

Siehe auch: Kostenstellenumlageverfahren

 

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