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Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren ist ein Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung zur Ermittlung des Periodenerfolgs.

Im Unterschied zum Gesamtkostenverfahren werden dabei die Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen), sondern nach Funktionsbereichen (Herstellung, Verwaltung, Vertrieb) unterteilt, und den Umsatzerlösen nur die Herstellungskosten gegenübergestellt, die ursächlich für die Umsätze waren.

Das Gesamtkostenverfahren als alternative Methode ermittelt das Ergebnis einer Periode aus den Nettoerlösen, korrigiert um die Bestandsveränderungen, abzüglich aller Kosten der Periode.

Das Umsatzkostenverfahren legt einen Markterfolg zugrunde. Es werden von den Nettoerlösen der einzelnen Produktbereiche die dazu gehörigen Kosten abgezogen. Die Herstellkosten der Bestandsveränderungen
werden in den abzuziehenden Kosten berücksichtigt. Das Umsatzkostenverfahren bezieht sich auf die Art und Weise der Erfolgsermittlung (wie die Kosten berechnet werden).

Als Kosten können sowohl variable als auch fixe Kosten der jeweiligen Produktgruppe angesetzt werden. Der Kostenrechner arbeitet dann mit Vollkosten.

Nur die variablen Istkosten der Periode werden berücksichtigt. In einem zweiten Schritt werden alle so ermittelten Deckungsbeiträge den fixen Kosten gegenübergestellt. Diese Vorgehensweise entspricht der Deckungsbeitragsrechnung.

Das Umsatzkostenverfahren ist eine Form der Betriebsergebnisrechnung, besonders der kurzfristige Erfolgsrechnung, bei der nur die Herstellkosten der abgesetzten Betriebsleistungen zuzüglich der in der Abrechnungsperiode angefallenen Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten und der Sonderkosten des Vertriebs den Verkaufserlösen gegenübergestellt werden.
Zweck ist die Ermittlung des Umsatzergebnisses, und zwar unter Ausschaltung all jener Faktoren, die Bestimmungsgrößen eines eventuellen betriebsfremden oder neutralen Ergebnisses werden könnten.

Der Rechengang ist folgender:

Bruttoumsatzerlös
- Erlösschmälerungen
______________________________
= Nettoumsatzerlös

- Herstellkosten der abgesetzten Leistungen
- Verwaltungsgemeinkosten
- Vertriebsgemeinkosten
______________________________
= Umsatzergebnis


Als Herstellkosten dürfen nur diejenigen Kosten angesetzt werden, die auf die in derselben Rechnungsperiode umgesetzten Leistungen entfallen. Beim Gesamtkostenverfahren werden statt dessen den Erlösen sämtliche Kosten der Periode gegenübergestellt. Deshalb müssen als Erträge auch die Veränderungen der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten berücksichtigt werden.

Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens wird üblicherweise nach Abzug der Herstellungskosten vom Umsatz als Zwischengröße ein sog. Bruttoergebnis vom Umsatz (Gross Profit) ausgewiesen.
Nach Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge zeigen viele Unternehmen als weitere Ergebnisgröße ein sog. Ergebnis des betrieblichen Bereichs.
Die weiteren Ertrags- und Aufwandsposten (Beteiligungserträge, Zinserträge und -aufwendungen usw.) sind grundsätzlich beim Umsatz- und Gesamtkostenverfahren identisch.

Das Umsatzkostenverfahren weist im Vergleich zum Gesamtkostenverfahren insbesondere den Vorteil auf, daß die Ergebnisgröße "Gross Profit" abgeleitet werden kann, die Einblick in die produktionswirtschaftliche Ertragskraft gibt, und daß die Aufwandsstruktur stärker nach Verantwortungsbereichen (Produktion, Verwaltung, Vertrieb) untergliedert dargestellt wird. Das Umsatzkostenverfahren eignet sich daher bei einer entsprechenden - i.d.R. nur unternehmensintern möglichen - Differenzierung nach Geschäftsfeldern oder Produkten besser zur zielorientierten Führung. Wegen der z. T. nicht eindeutig objektivierbaren Abgrenzung zwischen Herstellungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten ist der zwischenbetriebliche Vergleich der Aufwandsstruktur allerdings erschwert.

Gem. § 275 HGB ist sowohl das Umsatz- als auch das Gesamtkostenverfahren zulässig, allerdings muss bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens im Anhang zusätzlich gem. § 285 HGB der Personal- und Materialaufwand bzw. im Konzernabschluss gem. § 314 HGB nur der Personalaufwand angegeben werden.

Das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales-Method) ist international weitaus verbreiteter als das Gesamtkostenverfahren. Es ist nach US-GAAP vorgeschrieben, während IAS beide Verfahren zulässt. Für ein Gliederungsschema der GuV nach dem Umsatzkostenverfahren vgl. § 275 HGB. Ein Abweichen in Ausnahmefällen ist möglich.

Das bezeichnende Merkmal aller Anwendungen im Umsatzkostenverfahren ist jedoch die Aufteilung der Erfolgsrechnung nach Produktgruppen. Dies entspricht der Arbeitsweise jener Unternehmen, die ihren Abschluss nach den internationalen Standards IAS oder US-GAAP erstellen. Dort wird nur das Umsatzkostenverfahren verwendet. In Unternehmen mit internationalen Kapitalverflechtungen wird es daher unumgänglich sein, das Umsatzkostenverfahren anzuwenden, um den Erfolg der Unternehmens sowohl im Jahresabschluss als auch in der kurzfristigen Erfolgsrechnung festzustellen.

Wie errechnet man die Leistung des Unternehmens mit Hilfe des Umsatzkostenverfahrens?

Die Leistung des Unternehmens ist im Umsatzkostenverfahren gleich den Nettoumsätzen der einzelnen Produktgruppen. Vom erzielten Verkaufspreis werden Skonto, Bonus und andere nach der Rechnungslegung gewährte Preisnachlässe abgezogen. Damit zur Periodenrechnung nicht auf die exakte Berechnung dieser Erlösschmälerungen gewartet werden muss, gibt es in der Kostenrechnung zwei gebräuchliche Möglichkeiten:

1. Erlösschmälerungen aus vorhergehenden Perioden werden in der laufenden Periode berücksichtigt. Die Umsatzkorrekturen aus der laufenden Zeiteinheit werden in den folgenden Monaten die Leistung verringern. Diese Vorgehensweise ist nur dann zweckmässig, wenn ein kontinuierlicher Umsatz mit einem gleichmässigen Zahlungsverhalten der Kunden vorliegt.

2. Die Erlösschmälerungen der aktuellen Periode werden anhand von Erfahrungswerten (z. B. Skonti, Rabatte) oder vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Bonus) aus den Planwerten errechnet. Der Bruttoumsatz wird um den Planwert verringert.

Da die Nettoumsätze je Produktgruppe benötigt werden, ist es oft nicht möglich, die Daten aus der vorhandenen Buchhaltung abzulesen. Dort finden sich nämlich nur dann unterschiedliche Erlöskonten, wenn wenige Produktgruppen vorhanden sind. Die für das Umsatzkostenverfahren notwendigen Daten stammen dann aus dem Vertriebscontrolling, das die entsprechenden Statistiken zu führen hat.


siehe auch: Kostenträgererfolgsrechnung, Gesamtkostenverfahren

Form der Betriebsergebnisrechnung, besonders der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei der nur die Herstellkosten der abgesetzten Betriebsleistungen zuzüglich der in der Abrechnungsperiode angefallenen Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten und der Sonderkosten des Vertriebs den Verkaufserlösen gegenübergestellt werden. Zweck ist die Ermittlung des Umsatzergebnisses, und zwar unter Ausschaltung all jener Faktoren, die Bestimmungsgrößen eines eventuellen betriebsfremden oder neutralen Ergebnisses werden könnten.

Als Herstellkosten dürfen nur diejenigen Kosten angesetzt werden, die auf die in derselben Rechnungsperiode umgesetzten Leistungen entfallen. Beim Gesamtkostenverfahren werden statt dessen den Erlösen sämtliche Kosten der Periode gegenübergestellt. Deshalb müssen als Erträge auch die Veränderungen der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten berücksichtigt werden. Kostenträgererfolgsrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Kapitalgesellschaf ten kann nach § 275 Abs. 1 HGB sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren als auch nach dem Umsatzkostenverfahren in Staffelform durchgeführt werden. Beim Umsatzkostenverfahren wird eine Gegenüberstellung der Umsatzerlöse und der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen vorgenommen und als weitere Aufwendungen die Vertriebskosten und die allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Die unterschiedlichen Gliederungen nach dem Umsatzkostenverfahren und nach dem Gesamtkostenverfahren ermöglichen einen qualitativ unterschiedlichen Einblick in die Ertragslage der Unternehmung. Deshalb fordert der Gesetzgeber bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens in § 285 Nr. 8 HGB zusätzliche Angaben im Anhang zum Materialaufwand und zum Personalaufwand des Geschäftsjahres. Der Materialaufwand und der Personalaufwand müssen dabei in der Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren angegeben werden. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind nach § 275 Abs. 3 im einzelnen die folgenden Posten auszuweisen:

1. Umsatzerlöse

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

3. Bruttoergebnis vom Umsatz

4. Vertriebskosten

5. allgemeine Verwaltungskosten

6. sonstige betriebliche Erträge

7. sonstige betriebliche Aufwendungen

8. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen

10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen

11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen

13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

14. außerordentliche Erträge

15. außerordentliche Aufwendungen

16. außerordentliches Ergebnis

17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

18. sonstige Steuern

19. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sind nach § 276 HGB Erleichterungen bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkosten-verfahren vorgesehen. Danach dürfen die Posten 1 bis 3 und 6 zu einem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden.

Gegensatz: Gesamtkostenverfahren

Das U. ist eine Form der kurzfristigen Erfolgsrechnung, bei dem die
Zur Ermittlung der Periodenkosten müssen für jede Produktart bzw. -gruppe Kalkulationen vorgenom men werden. In »Vollkostenrechnungen bestimmt man hierzu die vollen Stückkosten, während in Teilkostenrechnungen lediglich die variablen Kosten bzw. relative Einzelkosten in die Kalkulationen einbezogen werden. Daher werden in Teilkostenrechnungen die nicht auf Produkte verteilten Fix bzw. Gemeinkosten gesondert angegeben. Der Betriebsgewinn ergibt sich als Differenz zwischen den Erlösen und den Kosten der Produkte sowie ggf. den gesondert aufgeführten Fix bzw. Gemeinkosten. Das U. kann in Konten oder Suff elform aufgebaut werden. Ein wesentlicher Vorteil des U. liegt in der Information über die Kostenanalyse einzelner Produktarten bzw. -gruppen. Hierdurch kann man Produkterfolge errechnen. Ihre Verwendbarkeit für Entscheidungsprobleme ist aber nicht unabhängig davon, ob die Erfolgsrechnung auf Voll1 oder Teilkosten beruht. Des weiteren vermeidet dieses Verfahren eine Erfassung der Bestände an HalBund Fertigprodukten. Die Absatzmengen lassen sich leicht feststellen. Dagegen ist die Kalkulation der Produkte aufwendig. Liegen die Kalkulationssätze vor, so können die Produkterfolge und der Periodenerfolg sehr schnell ermittelt werden. In das System der doppelten Buchführung ist das U. wegen seiner Produktorientierung nur mit gewissen Schwierigkeiten einzubauen.

 

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