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Umtausch von Aktien

Ein Aktienumtausch kommt i. d. R. bei zwei Gelegenheiten vor:
bei einer ordentlichen bzw. vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien. Eine bestimmte Anzahl von Altaktien wird gegen eine geringere Zahl neuer Aktien mit gleichem Nennbetrag je Aktie umgetauscht
bei Verschmelzungen (Fusion) durch Aufnahme oder Neubildung. Der von der übertragenden Gesellschaft zu bestellende Treuhänder tauscht die Aktien des übertragenden Unternehmens gegen jene des aufnehmenden (Umtauschaktien) bzw. des neugegründeten Unternehmens um. Aus wertpapierrechtlicher Sicht sind die Aktienurkunden der übernehmenden Gesellschaft erst durch den Umtausch der Aktien durch den Treuhänder begeben.

 

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