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Umtausch von Aktien
Ein
Aktienumtausch
kommt i. d.
R
. bei zwei Gelegenheiten vor:
bei einer ordentlichen bzw. vereinfachten
Kapitalherabsetzung
durch Zusammenlegung von
Aktien
. Eine bestimmte Anzahl von Altaktien wird gegen eine geringere Zahl neuer
Aktien
mit gleichem
Nennbetrag
je
Aktie
umgetauscht
bei
Verschmelzung
en (
Fusion
) durch
Aufnahme
oder
Neubildung
. Der von der übertragenden
Gesellschaft
zu bestellende
Treuhänder
tauscht die
Aktien
des übertragenden
Unternehmen
s gegen jene des aufnehmenden (Umtauschaktien) bzw. des neugegründeten
Unternehmen
s um. Aus wertpapierrechtlicher Sicht sind die
Aktienurkunde
n der übernehmenden
Gesellschaft
erst durch den
Umtausch
der
Aktien
durch den
Treuhänder
begeben.
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Umtausch
Umtauschrecht bei Wandelschuldverschreibungen
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