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Indusi
Umwandlungsverfahren
Nichtgemeinschaftsware
n können im Rahmen eines Umwandlungsverfahrens ohne Erhebung von
Einfuhrabgaben
unter zollamtlicher Überwachung zu
Waren
anderer
Beschaffenheit
be- oder verarbeitet werden (zum Beispiel
Umwandlung
von Spinnstoffen in Musterkollektionen). Der
Vorteil
dieses
Verfahren
s besteht darin, daß die umgewandelten
Waren
(Umwandlungserzeugnisse) bei der Überführung in den
freien
Verkehr
den für sie geltenden
Einfuhrabgaben
und nicht den im Regelfall höheren
Einfuhrabgaben
für die eingeführten
Nichtgemeinschaftsware
n unterliegen.
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