| |
|
|
Umweltaudit
Als Umweltaudit wird die freiwillige Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Umsetzung interner organisatorischer und technischer Maßnahmen im Hinblick auf Umweltaspekte bezeichnet. In der Verordnung Nr. 1836 von 1993 gab die Europäische Union (Europäische Integration) einen Rahmen vor, innerhalb dessen sich der betriebliche Umweltschutz entwickeln soll (häufig als EU Öko udit Verordnung bezeichnet). Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, den Stand des betrieblichen Umweltschutzes zu dokumentieren, das Umweltmanagement kontinuierlich zu verbessern und seine Entwicklung zu fördern. Der Ablauf eines Umwelt udits umfasst die folgenden Schritte: Den Start bildet die Festlegung der Umweltschutzziele und Handlungsgrundsätze durch die Unternehmensleitung. Die Umweltpolitik eines Unternehmen s sollte so ausgelegt sein, dass sie einerseits über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, andererseits im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses technisch und ökonomisch umsetzbar ist. Anschließend wird mittels einer ersten Umweltprüfung die Ist ituation im Hinblick auf Energiemanagement, Rohstoffeinsatz, Recycling (. Recycling) und Entsorgungsaktivitäten, Lärmbelästigung, eingesetzte Produktionsverfahren (Produktion), Umweltaspekte bei der Produktplanung (Planung) etc. dokumentiert. l ierbei lassen sich Methoden der ÖkoBilanzierung (9 Öko Bilanz) einsetzen. Auf dieser Basis kann eine erste Schwachstellenanalyse vorgenommen werden. Die Entwicklung von Umweltprogramm und Umweltmanagementsystem hat das Ziel, konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung festzulegen und Organisationsstrukturen (Aufbauorganisation, Ablauforganisation [ Organisation], Planung, Kontrollen) zu schaffen, in deren Rahmen die Maßnahmen umgesetzt werden können. Im nächsten Schritt erfolgt eine interne Umweltbetriebsprüfung, bei der ein Soll st Vergleich im Hinblick auf Organisation, Management und Betriebsabläufe erfolgt. Im letzten internen Schritt wird eine Umwelterklärung formuliert, in der die bisherigen Schritte dokumentiert und für externe Adressaten (Lieferanten, Kunden, Öffentlichkeit) aufbereitet werden. Diese Umwelterklärung wird von einem akkreditierten Umweltgutachter (neutraler Externer) überprüft (Umweltbegutachtung) und, bei Einhaltung aller Anforderungen der EU Öko udit Verordnung, für gültig erklärt. Nach einer Registrierung erhalten die Unternehmen eine Teilnahmeerklärung, die ein funktionierendes Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungssystem bescheinigt und zur nicht produktbezogenen Werbung verwendet werden darf. Der Zyklus wird regelmäßig wiederholt (die Gültigkeit der Umwelterklärung beträgt 3 Jahre), wobei die Ansprüche für den Erhalt der Erklärung dadurch steigen, dass die selbst gesetzten Ziele und geplanten Verbesserungsmaßnahmen bei der jeweils nächsten Umweltbegutachtung umgesetzt sein müssen.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|