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Umweltbericht
Dokumentation der von der unternehmerischen Tätigkeit ausgehenden Umweltwirkungen. Wesentlicher Bestandteil der Umweltberichte sind die Umweltbilanzen in Form sog. mengenmäßiger Input/Output-Bilanzen. Als Input gehen die tatsächlich während einer Periode eingesetzten Ausgangsstoffe des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses und als Output die produzierten Güter bzw. Dienstleistungen und emittierten Schadstoffe ein. Zusätzlich zu den Stromgrößen „Input/Output“ wird häufig auch der Bestand am Periodenende für diese Größen erfasst, um so die hiervon ausgehenden Umweltwirkungen beurteilen zu können. Wesentliche Inputgrößen stellen das Einsatzmaterial (z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Energieträger (z.B. Erdöl, Kohle), Wasser (z.B. Trinkwasser, Brauchwasser) und Luft (z.B. Druckluft) dar. Wesentliche Outputgrößen sind die Produkte (Endprodukte, Zwischenprodukte, Verpackungen), Abwasser und Abfälle, ggf. unterschieden nach Abfallklassen. Die 1995 in Deutschland in Kraft getretene Umweltauditverordnung sieht vor, dass sich gewerblich tätige Unternehmen freiwillig einer Umweltprüfung unterziehen und das Ergebnis in Form einer für die öffentlichkeit bestimmten sog. Umwelterklärung veröffentlichen. Das Umweltaudit ist durch zugelassene Umweltgutachter durchzuführen, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags mit dem jeweiligen Unternehmen tätig werden. Umweltaudits werden bislang eher in Großbetrieben und weniger in kleinen und mittleren Betrieben -- nicht zuletzt wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwands -- durchgeführt.
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