Umfasst die Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen eines Vorhabens auf den Schutzgegenstand. Sie wird im Rahmen eines öffentlichen Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist unselbstständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das zur Zulassung des betreffenden Vorhabens erforderlich ist im Zuge der Entscheidungsvorbereitung. Außerdem ist auch ihr innerbetrieblicher Einsatz, etwa zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen oder im Zuge von Planungsverfahren möglich.