Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Unabdingbarkeit

Unabdingbarkeit bedeutet, daß die Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften durch vertragliche Vereinbarung weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden kann (sogenanntes zwingendes Recht). Dem Grundsatz der Vertragsfreiheit werden damit Grenzen gesetzt. Der Disposition der Vertragsparteien sind neben zwingendem Recht auch tarifvertragliche Regelungen entzogen, die zugunsten des Arbeitnehmers unmittelbar das Arbeitsverhältnis prägen (z. B. Höhe des Lohns).

Vorhergehender Fachbegriff: UN/EDIFACT | Nächster Fachbegriff: Unabhängige Beratung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Marketing-Koordination | Kag | Motivationsstrategie

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon