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Uneinbringliche Forderungen

Forderungen, die aus der Sicht des Gläubigers als nicht eintreibbar angesehen werden. Unerheblich dabei ist, ob der Gläubiger die öffentlich-rechtliche Zwangsvollstreckung betreibt oder nicht. Für die begründete Zahlungsunfähigkeit des Schuldners müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte gegeben sein. Zur Abdeckung der Schäden aus Forderungsausfall erfolgt der Aufbau einer Sammelwertberichtigung (Wertberichtigungen im Normalfall zwischen 0,5 % und 2 % des durchschnittlichen Debitorenbestandes). Die Ausbuchung einer uneinbringlichen Forderung geschieht gegen diese Wertberichtigungen.

 

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