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Uneinbringliche Forderungen
Forderungen
, die aus der Sicht des
Gläubiger
s als nicht eintreibbar angesehen werden. Unerheblich dabei ist, ob der
Gläubiger
die
öffentlich-rechtliche
Zwangsvollstreckung
betreibt oder nicht. Für die begründete
Zahlungsunfähigkeit
des
Schuldner
s müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte gegeben sein. Zur Abdeckung der Schäden aus
Forderungsausfall
erfolgt der
Aufbau
einer Sammelwertberichtigung (
Wertberichtigungen
im
Normalfall
zwischen 0,5 % und 2 % des durchschnittlichen Debitorenbestandes). Die Ausbuchung einer uneinbringlichen
Forderung
geschieht gegen diese
Wertberichtigungen
.
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