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Unentgeltlicher Export
Export
von
Waren
in ein
fremdes Wirtschaftsgebiet
wenn für die entsprechenden
Waren
keine
Bezahlung
verlangt wird. Hierzu gehören
Geschenksendungen
,
Exporte
zum passiven Veredelungsverkehr (pW)oder die Wiederausfuhr von
Waren
im aktiven Veredelungsverkehr (aW), der
Export
von Ausstellungsgütern,
Waren
im Rahmen handelsüblicher
Nachlieferung
en oder
Ersatzlieferung
en, Heirats-, Erbschaftsoder Übersiedlergut.
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Unentgeltlicher Import
Weitere Begriffe :
Beurk und ung, notarielle
Agency Costs
Modell des Konsumentenverhaltens
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