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Unentgeltlicher Export
Export
von Waren in ein
fremdes Wirtschaftsgebiet
wenn für die entsprechenden Waren keine
Bezahlung
verlangt wird. Hierzu gehören
Geschenksendungen
,
Exporte
zum
passiven
Veredelungsverkehr
(pW)oder die
Wiederausfuhr
von Waren im aktiven
Veredelungsverkehr
(aW), der
Export
von Ausstellungsgütern, Waren im Rahmen handelsüblicher
Nachlieferung
en oder
Ersatzlieferung
en, Heirats-, Erbschaftsoder Übersiedlergut.
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