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Unfallversicherung
Zweig der gesetzlichen
Sozialversicherung
, durch den der
Arbeitnehmer
während seiner
Beschäftigung
und auf dem Weg von und zur
Arbeit
unabhängig von der Schuldfrage versichert ist. Die Unfallversicherung ist eine
Pflichtversicherung
. Zum geschützten Personenkreis gehören neben den
beschäftigte
n
Arbeitnehmer
n noch
Arbeitslose
, Schüler während des Schulbesuchs,
Kinder
während des Kindergartenaufenthalts,
Studenten
oder Hilfe leistende Personen. Die
Finanzierung
erfolgt nach Maßgabe der
Löhne
, allerdings gestaffelt nach Gefahrenklassen des jeweiligen
Betriebe
s ausschließlich durch die
Arbeitgeber
.
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