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Unfallversicherung

Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung, durch den der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung und auf dem Weg von und zur Arbeit unabhängig von der Schuldfrage versichert ist. Die Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Zum geschützten Personenkreis gehören neben den beschäftigten Arbeitnehmern noch Arbeitslose, Schüler während des Schulbesuchs, Kinder während des Kindergartenaufenthalts, Studenten oder Hilfe leistende Personen. Die Finanzierung erfolgt nach Maßgabe der Löhne, allerdings gestaffelt nach Gefahrenklassen des jeweiligen Betriebes ausschließlich durch die Arbeitgeber.

 

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