A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Unfertige Leistung
Unfertige
Leistungen
sind nach dem Bilanzgliederungsschema des § 266
Abs
. 2
HGB
zusammen mit den unfertigen
Erzeugnisse
n auszuweisen. Unfertige
Leistungen
und
unfertige Erzeugnisse
werden also in der gleichen
Position
ausgewiesen, während fertige
Leistungen
und
fertige Erzeugnisse
dagegen in getrennten
Positionen
, und zwar als
Forderung
bzw. als
Bestand
, angesetzt werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Unfertige Erzeugnisse
unfertige und fertige Erzeugnisse
Weitere Begriffe :
Prinzipal-Agenten -Theorie, finanzielle
Länderrisiken, Bewertung von
Inverse Zinsstruktur
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum