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Unter-Pari-Emission
Unter-
pari-Emission
ist die
Ausgabe
von
Wertpapiere
n zu weniger als
100 % ihres
Nennwertes
. Oder: Die
Ausgabe von Aktien
und
Rentenpapiere
n (
Anleihen
) zu einem unter dem aufgedruckten
Nominalbetrag
(
Nennwert
) liegenden
Preis
.
Unter-
Pari-Emission
von
Aktien
ist gem. § 9
AktG
verboten, bei
Anleihen
ist sie die Regel. Die
Effektivverzinsung
erhöht sich bei Unter-
Pari-Emission
, wenn die
Rückzahlung
von Unter-
Pari
-
Anleihen
zum oder über dem
Nennwert
erfolgt. Unter-
Pari-Emission
en bieten sich bei der
Emission von Anleihen
deswegen an, weil mit Hilfe dieser
Technik
im letzten Moment die
Anleihekonditionen
auf das aktuelle
Marktzinsniveau
eingestellt werden können.
Unter-
pari-Emission
ist die
Ausgabe
von
Wertpapiere
n zu einem unter dem
Nennwert
liegenden
Kurs
. Bei
Aktien
ist die
Unterpari-Emission
verboten, bei
Anleihen
dagegen erlaubt.
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unter pari
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Liquiditätsgrade
Option Volatility
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