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Unternehmensbewertung
Wertfindung ganzer Unternehmungen für unterschiedliche Zwecke.
Unternehmensbewertung ist die Bestimmung des Gesamtwertes der Unternehmung, wie sie beispielsweise beim Kauf von ganzen Unternehmen oder von Teilen erfolgt. Als Wertansätze kommen im wesentlichen der Ertragswert und der Substanzwert in Frage.
Zusammenhang:
(1) Während der Ertragswert oder Zukunftserfolgswert die Unternehmensbewertung nach Maßgabe der künftigen Nettoeinzahlungen durchführt, orientiert sich der Substanzwert an den Reproduktionskosten der die Unternehmung ausmachenden Vermögensteile.
(2) In beiden Fällen hängt das Ergebnis wesentlich von den Schätzungen des Bewertenden ab. Deshalb ist die Unternehmensbewertung notwendigerweise subjektiv.
(3) Heute gibt man meist dem Ertragswert den Vorzug, weil der Wert einer Unternehmung nicht von vergangenen, sondern von künftigen Faktoren abhängt. So geht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) davon aus, daß der Unternehmenswert grundsätzlich durch seine Eigenschaft bestimmt wird, Überschüsse zu produzieren. Somit bildet der Barwert (Kapitalwertmethode) der künftigen Überschüsse den theoretisch richtigen Unternehmenswert .
Die Unternehmensbewertung kann als Einzelbewertung oder als Gesamtbewertung erfolgen.
* Einzelbewertung:
Der Unternehmenswert errechnet sich durch Addition der Werte aller inventurfähigen Unternehmensteile. Die Werterfassung der einzelnen Teile erfolgt unabhängig voneinander, Kombinationseffekte werden ignoriert.
* Gesamtbewertung:
Sie berücksichtigt die Kombinationseffekte und geht von dem Nutzen aus, der sich durch die die Unternehmung ausmachenden Vermögensgegenstände künftig erzielen läßt.
Meistens sind Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen Anlass für eine Unternehmensbewertung. Zum Teil verlangen auch Kreditgeber vor ihrem Engagement eine entsprechende Bewertung der Unternehmung. Es gibt im Steuerrecht auch festgelegt Anlässe (Hauptfeststellung, Erbschaft- und Schenkungsteuer), für eine Unternehmensbewertung. Eine große Zahl Unternehmensbewertungsverfahren werden in der Betriebswirtschaftslehre diskutiert.
Ein täglich stattfindendes Unternehmensbewertungsverfahren ist die Börsennotierung. Im Preis der Aktie spiegelt sich die abgezinste zukünftige Ertragserwartung eines Aktionärs wider. Multipliziert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien, ergibt sich ein Unternehmenswert, der auch Börsenkapitalisierung genannt wird. Betriebswirtschaftliche Verfahren werden in Substanzwertverfahren, Ertragswertverfahren und gemischte Verfahren unterschieden. Substanzwertverfahren orientieren sich am Wert der einzelnen vorhandenen Vermögensgegenstände und ermitteln als Summe den Unternehmenswert.
Die Ertragswertverfahren stellen die größte Gruppe von Bewertungsverfahren dar und sind betriebswirtschaftlich am besten geeignet, den "wahren" Wert des Unternehmens zu ermitteln. Mit Hilfe von Verfahren der Investitionsrechnung werden die Unternehmenswerte i.d.R. als Kapitalwert errechnet. Unterschiedlich sind hauptsächlich die Größen, die in den Netto-Cash-flow eingehen. Hier sind der Gewinn, der Cash-flow, jeweils mit oder ohne Berücksichtigung von Risikokomponenten die häufigsten Ausgangsgrößen der Kapitalisierung. Als "Praktikerverfahren" kommt oftmals (z. B. bei Veräußerung von Freiberuflerpraxen) ein einfaches Multiplikatorverfahren des Jahresumsatzes zum Zuge. Als gemischtes Verfahren kommt insbesondere für steuerliche Zwecke das Stuttgarter Verfahren zur Anwendung.
Im Rahmen der U. konkurrieren verschiedene Konzeptionen:
1. die objektive U.,
2. die subjektive U. sowie
3. die funktionale U. Die objektive U. ist die historisch ältere der drei Konzeptionen. Bis 1960 dominierte sie eindeutig in der Litera-tur. Die Aufgabenstellung der objektiven U. wird von deren Vertretern weder einheitlich noch eindeutig umschrieben. Gemeinsam ist die Vorstellung, daß der Wert der Unternehmung losgelöst von konkreten Bezugspersonen wie Käufer oder Verkäufer zu ermitteln sei und daß er unter normalen Verhältnissen für jedermann gelte, weil die Faktoren, auf denen er beruhe, von jedermann realisiert werden konnten. Was in der Unternehmung als Bewertungsobjekt an Erfolgspotential für jedermann enthalten sei, nicht was einzelne Bewertungsinteressenten daraus machen könnten, soll im objektiven Wert erfaßt werden. Der Interessengegensatz zwischen Käufer und Verkäufer könnte auf diese Weise durch einen unparteiischen Gutachter am besten überw und en werden. Diese Objekt-bezogenheit und Entpersonifizierung der U. hatte drei Wirkungen.
1. Man orientierte sich stark an den gegenwärtigen und vergangenen Verhältnissen, statt an erwarteten künftigen. Dies kommt in den gebräuchlichen Wertkategorien Substanzwert und Ertragswert zum Ausdruck.
2. Es entstand eine Vielfalt von Meinungen darüber, wie der Anspruch der objektiven U. konkret einzulösen sei. Der Meinungsstreit über Einzelprobleme wie etwa Berücksichtigung der Finanzierungsstruktur und der Besteuerung sowie die Vielzahl der entwickelten Bewertungsverfahren der U. zeugen davon, ebenso der letztlich gescheiterte Versuch der Vereinheitlichung auf UEC-Ebene (UEC-Verfahren Verfahren der Goodwillrenten).
3. Die Entwicklung einer U., der die Problemstellung eines unparteiischen, vermittelnden Gutachters zugrund e liegt, wurde gehemmt, weil die subjektive U. mit dem Konzept der objektiven U. zugleich diese in der Praxis bedeutsame Aufgabenstellung verwarf und aus dem Blickfeld wissenschaftlichen Interesses verdrängte. Die subjektive U. wurde in Frontstellung zur objektiven U. entwickelt. Die subjektive U. wollte erfassen, was die Unternehmung unter Berücksichtigung der subjektiven Planungen eines konkreten Bewertungsinteressenten für diesen wert ist. Sie beruht daher auf den Prinzipien der Zukunftsbezogenheit, der Gesamtbewertung und der Subjektivität. Der ihr adäquate Wertansatz ist der Ertragswert im Sinne des Wertes der künftigen Unternehmenserfolge für ein bestimmtes Bewertungssubjekt, wobei infolge der investitionstheoretischen Ausrichtung der subjektiven U. die Unternehmenserfolge als Nettoentnahmen interpretiert werden. Als Beurteilungsmaßstab der Unternehmungserfolge wird nicht ein allgemeingültiger Zinsfuß, sondern ein spezieller, aus der besten erfolgsgleichen anderweitigen Kapitalverwertungsmöglichkeit des Bewertungssubjektes abgeleiteter Kapitalisierungszinsfuß genommen, so daß der subjektive Wert den Grenzpreis der Unternehmung aus der Sicht des Bewertungsinteressenten widerspiegelt. Die funktionale U. überwindet den Streit zwischen objektiver und subjektiver U., indem sie die Notwendigkeit einer Aufgabenanalyse betont, den von ihr unterschiedenen (Haupt-) Funktionen der U. verschiedene Wertansätze zuordnet sowie die Einseitigkeiten sowie die Unzulänglichkeiten der bisherigen Konzeptionen aufdeckt und subjektive wie objektive U. funktionsorientiert integriert. Aufgabe der U. in der Beratungsfunktion ist die Ermittlung eines Entscheidungswertes. Die Beratungsfunktion greift die Konzeption der subjektiven U. auf und erweitert sie. Im Rahmen der Vermittlungsfunktion soll ein Kompromiß zwischen den divergierenden Interessen der Parteien gef und en werden. Bei der Ermittlung des dafür benötigten Arbitriumwertes kann man unter Umständen auf Bewertungsverfahren der objektiven U. zurückgreifen, die dann jedoch als Ausdruck bestimmter Gerechtigkeitsvorstellungen aufzufassen sind. Aufgabe der U. in der Argumentationsfunktion ist es, durch die Ermittlung von » Argumentationswerten die Verhandlungsposition einer Partei zu stärken, um für sie günstige Verhandlungsresultate zu erreichen.
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