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Unternehmensverbände

U. sind freiwillige oder zwangsweise Zusammenschlüsse von fachlich oder regional gegliederten Unternehmen zur gemeinsamen Interessenvertretung oder zur gemeinsamen Erfüllung ausgegliederter Teilaufgaben. Der Begriff U. umfaßt Arbeitgeberverbände, Kammern und Wirtschaftsfachverbände. Arbeitgeberverbände sind sozialpolitische Organisationen der Arbeitgeber, die insbesondere als Berufsverbände des Arbeitsrechts als Verhandlungspartner der Gewerkschaften fungieren. Kammern stellen berufsständische Zwangsverbände dar; es handelt sich hier insbesondere um Industrie- und Handelskammern als Vertretung der gewerblichen Wirtschaft und Handwerkskammern als Vertretung der selbständigen Handwerker. Wirt-schaftsfachverbände schließlich erfüllen die von den Mitglieds Unternehmen delegierten betrieblichen Teilaufgaben und nehmen gleichzeitig deren Interessenvertretung wahr.

 

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