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Unternehmensverbände
U. sind freiwillige oder zwangsweise Zusammenschlüsse von fachlich oder
regional
gegliederten
Unternehmen
zur gemeinsamen Interessenvertretung oder zur gemeinsamen
Erfüllung
ausgegliederter
Teilaufgaben
. Der Begriff U. umfaßt
Arbeitgeberverbände
,
Kammern
und
Wirtschaftsfachverbände
.
Arbeitgeberverbände
sind sozialpolitische
Organisationen
der
Arbeitgeber
, die insbesondere als Berufsverbände des
Arbeitsrecht
s als Verhandlungspartner der
Gewerkschaften
fungieren.
Kammern
stelle
n berufsständische Zwangsverbände dar; es handelt sich hier insbesondere um
Industrie- und Handelskammern
als
Vertretung
der
gewerblich
en
Wirtschaft
und
Handwerkskammern
als
Vertretung
der
selbständig
en
Handwerker
. Wirt-schaftsfachverbände schließlich erfüllen die von den Mitglieds
Unternehmen
delegierten
betriebliche
n
Teilaufgaben
und nehmen gleichzeitig deren Interessenvertretung wahr.
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