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Unternehmensverfassung
Um ihre Aktivitäten auf die Unternehmensziele ausrichten zu können, benötigen die Unternehmen eine bestimmte innere Ordnung. In ihr kommt zum Ausdruck, wodurch das Handeln der Unternehmung bzw. die Unternehmenspolitik bestimmt wird und welche Regelungen existieren, um die Aktivitäten der Unternehmung darauf auszurichten. Die Gesamtheit dieser grundlegenden und langfristig gültigen (konstitutiven) Strukturregelungen wird auch als Unternehmensverfassung bezeichnet. Sie ist grundsätzlich frei gestaltbar, wird aber durch bestimmte gesetzliche Regelungen eingeschränkt. Hierzu zählen neben den handels- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen vor allem die Gesetze zur Mitbestimmung auf Betriebsebene, Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Regelungen, die im Rahmen der Unternehmensverfassung getroffen werden, finden ihren Niederschlag in offiziellen Satzungen, Unternehmensleitlinien, Geschäftsverteilungsplänen, Handbüchern o.Ä. Sie geben gewissermaßen eine grundsätzliche Entwicklungsrichtung vor, die durch eine entsprechende strategische und operative Führung konkret umzusetzen ist. Zu den Sachverhalten, die im Rahmen der Unternehmensverfassung zu regeln sind, zählen vor allem: a) Zwecksetzung und Selbstverständnis des Unternehmens (z.B . »europäisches Handelshaus«, »Technologiekonzern«) sowie die daraus resultierende Grundausrichtung der Unternehmenspolitik; b) Festlegung und Zuweisung von Kompetenzen, also Befugnissen, wer für das Unternehmen in welchen Situationen entscheidet, und der dazu gehörigen Verantwortlichkeiten; c) Ausgestaltung der Grundrechte und •pflichten der Unternehmensmitglieder (z.B. durch Formulierung von Anforderungen an Führungskräfte in sog. Führungsleitlinien); d) Bestimmung der Träger des Unternehmens, welche die Organe der Gesellschaft (z.B. Aufsichtsrat) einsetzen; e) Formulierung von Entscheidungs- und Konsensbildungsregeln in Konfliktfällen, etwa in Form von Abstimmungs- oder Geschäftsordnungen bestimmter Gremien (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat). Neben diesen frei zu vereinbarenden Verfassungsbestandteilen, die häufig auch als Unternehmensgrundsätze bezeichnet werden, gestaltet auch der Staat einen Teil der Strukturregelungen im Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist vor allem der durch die Mitbestimmungsgesetze vorgegebene Handlungsrahmen zu berücksichtigen.
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