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Unternehmer

Unternehmer
i.S. des Umsatzsteuerrechts ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Weitere Voraussetzungen sind Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, Einnahmenerzielungsabsicht (§ 2 I UStG).
Unternehmen i.S. des UStG ist die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 I 2 UStG); danach kann ein Unternehmer (natürliche oder juristische Person) zwar einkommenssteuerlich mehrere Betriebe, umsatzsteuerlich jedoch nur ein einziges Unternehmen haben. Leistungen von Betrieben desselben Unternehmers untereinander sind nichtsteuerbare Innenumsätze.

Der Unternehmer ist eine Person, die eine Unternehmung plant, gründet und leitet. Der Unternehmer trägt dabei das Risiko des Kapitalverlustes.

sind Personen, die selbständig und in Eigenverantwortung
eine » Unternehmung leiten. Sie treffen in diesem Rahmen grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen. Ein selbständiger Unternehmer ist Inhaber seines Unternehmens. Ihm steht der Gewinn zu, für den er das unternehmerische Wagnis zu tragen hat, d.h. sein gesamtes Vermögen haftet den Gläubigern bzw., je nach Wahl der - Rechtsform, ein entsprechender Teil. Ein angestellter Unternehmer wird als Manager bezeichnet. Ein Manager hat meist keinen rechtlichen oder vermögensmäßigen Anteil am Unternehmen. Hingegen wird ihm vom Eigentümer oder von den Gesellschaftern eine ähnlich weitreichende Entscheidungsgewalt eingeräumt, wie sie der selbständige Unternehmer hat (Ausnahme: Liquidation und ähnliche den Bestand der Unternehmung berührende Eingriffe).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Begriff für den/die Kapitalistin, der/die Kapitaleigentum und Kapitalfunktion in seiner Person vereinigt, d.h. der den ihm gehörenden Betrieb selbst leitet.

Bei Banken der Gesellschafter eines Privatbankierhauses, als Privatbankier bez. I. w. S., wenngleich nicht korrekt, auch f¼r Topmanager der Banken verwendet.

 

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