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Unternehmung
Die Unternehmung ist nach Wöhe eine historische Erscheinungsform des Betriebes. Jede Unternehmung ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist eine Unternehmung. Eine Unternehmung liegt nach Gutenberg vor, wenn neben den drei systemindifferenten oder systemunabhängigen Tatbeständen, die einen Betrieb kennzeichnen, noch drei systemdifferente oder systembezogene Tatbestände hinzutreten, die aus einem Betrieb eine Unternehmung machen:
1. Das Prinzip der Autonomie,
2. das Prinzip der Alleinbestimmung,
3. das erwerbswirtschaftliche Prinzip. Das Autonomieprinzip besagt, daß die Unternehmung bei der Bestimmung ihres Wirtschaftsplanes frei ist. Sie kann selbst festlegen, welche Leistungen sie produzieren und zu welchen Preisen sie diese Leistungen am Markt absetzen will. Das Autonomieprinzip wird auch als Selbstbestimmungsprinzip oder Prinzip der äußeren Autonomie bezeichnet.
Das Alleinbestimmungsprinzip besagt, daß die Entscheidungen in der Unternehmung unmittelbar oder mittelbar von denjenigen Personen getroffen werden, die der Unternehmung das Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben und damit Eigentümer der Produktionsmittel sind. Es wird auch als Prinzip des Privateigentums oder Prinzip der inneren Autonomie bezeichnet.
Das erwerbswirtschaftliche Prinzip, das Rentabilitätsprinzip, besagt, daß die Unternehmung bei dem Prozeß der Leistungserstellung und der Leistungsverwertung langfristig den größtmöglichen Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital anstrebt. Ist das eingesetzte Eigenkapital konstant, dann ist das erwerbswirtschaftliche Prinzip mit dem Prinzip der Gewinnmaximierung identisch.
ist die Bezeichnung für eine Organisation, die in ihrer Tätigkeit auf längere Dauer wirtschaftliche Ziele verfolgt (Gewinn, Marktanteile, Umsatz usw.). Die Unternehmung ist eine selbständige wirtschaftlich-rechtliche Einheit. Sie ist vom Privathaushalt des Unternehmers losgelöst (Gegensatz: bis Ende des 19. Jahrhunderts geführte Geschäfte). Weiterhin ist sie als rechtlich-organisatorische Einheit nicht wie der Betrieb an einen bestimmten Ort gebunden, sondern erstreckt sich auf alle zugehörigen Unternehmensteile (Haupt- und Nebenverwaltungen, Betriebsstätten usw.). Der Betrieb ist also ein Teil der Unternehmung.
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