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Unternehmungsbewertung

Bei verschiedenen Anlässen, wie Kauf oder Verkauf sowie Beteiligung oder Verschmelzung, wird eine Unternehmungsbewertung durchgeführt, um den Wert der Unternehmung festzustellen. Zur Ermittlung des Gesamtwertes der Unternehmung werden insbesondere der Ertragswert, der Substanzwert und der daraus gebildete Mittelwert herangezogen. Bei der Zugrundelegung des Ertragswertes wird der Gesamtwert der Unternehmung gleich dem Barwert der zukünftigen Gewinne gesetzt. Beim Substanzwert, auch Reproduktionswert genannt, werden die Wiederbeschaffungsausgaben aller Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag ermittelt. Addiert man zum Substanzwert den originären Firmenwert oder Geschäftswert, dann erhält man den Gesamtwert der Unternehmung. Bei der Ermittlung des Gesamtwertes der Unternehmung als Mittelwert wird das einfache arithmetische Mittel aus Substanzwert und Ertragswert gebildet. Unternehmungswertanalyse

 

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