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Unternehmungsform
Die Unternehmungsform ist die
Rechtsform
der
Unternehmung
. Die
Rechtsform
en sind nicht Gegenstand der
Betriebswirtschaftslehre
, sondern der Rechtswissenschaft. Der Betriebswirt muß jedoch die vom Recht angebotenen
Form
en kennen, um die im Hinblick auf das
Unternehmungsziel
optimal
e
Rechtsform
zu wählen. Grundsätzlich stehen der
Unternehmung
alle
Rechtsform
en offen, wenn bestimmte
Normen
(Zahl der
Gründer
, Höhe des
Nominalkapital
s) erfüllt sind. Als Unternehmungsform kann eine
Einzelunternehmung
, eine
Personengesellschaft
oder eine
Kapitalgesellschaft
gewählt werden. In einzelnen Fällen aber sind
Rechtsform
en vom
Gesetzgeber
für bestimmte Betätigungen zwingend vorgeschrieben. So sind beispielsweise
Versicherungsbetrieb
e entweder als
Aktiengesellschaft (AG)
oder als
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
zu führen. In anderen Fällen dürfen bestimmte
Rechtsform
en nur gewählt werden, wenn auch eine entsprechende Betätigung gegeben ist. So darf beispielsweise die
Reederei
nur dann als Unternehmungsform gewählt werden, wenn auch eine Seeschiffahrtsunternehmung
betriebe
n wird. Es kann aber auch eine beliebige andere
Rechtsform
gewählt werden.
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