Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Unternehmensführung

Der Begriff der Unternehmensführung enthält zwei Bestandteile: Unternehmen bzw. Unternehmung (im folgenden synonym verwendet) sowie Führung. In der Mehrzahl aller Begriffsbestimmungen wird die Unternehmung als rechtlich-organisatorische, selbständige Institution im Gegensatz zum Betrieb als dem Ort der technischen Leistungserstellung aufgefasst. Dies entspricht auch dem Sprachgebrauch der Praxis, die unter einem Unternehmen einen ganz bestimmten, im Handelsregister eingetragenen Firmennamen versteht. Eine andere Position nehmen hingegen Erich Gutenberg und im folgenden Autoren ein, welche die Unternehmung als eine (kapitalistische) Spezialform des Betriebs verstehen. Nach Gutenberg führt das kapitalistische System zu ganz bestimmten systembezogenen Tatbeständen, von denen die wichtigsten die Gewinnerzielung sowie die Autonomie oder (z. B. durch Gesetze) eingeschränkte Autonomie der Entscheidungsfindung sind. Die Unternehmung steuert sich also selbst, sie ist nicht Weisungen z. B. der öffentlichen Hand unterworfen. Es ist für die Probleme der Unternehmensführung nicht von Belang, wel chem von beiden Unternehmensbegriffen man folgt, denn beide enthalten die Handlungsautonomie als wesentliches Element. Unter einer Unternehmung soll daher eine Institution verstanden werden, die eine autonome oder eingeschränkt autonome Entscheidungsfindung betreibt. Da eine Unternehmung ohne Menschen nicht denkbar ist, setzt sich mehr und mehr die Ansicht durch, dass diese Institution im Sinne eines sozio-technischen Systems zu verstehen ist. Führung heisst nach allgemeinem Verständnis Beeinflussen, Lenken, Steuern, und wird überwiegend in zwei unterschiedlichen Bedeutungsvarianten gebraucht: Führung (1) als Steuerung und Beeinflussung anderer Personen sowie Führung (2) als Steuerung und Lenkung ganzer Unternehmen. Eine weitere Unterscheidungskategorie ergibt sich dadurch, dass unter Führung sowohl die Tätigkeit (Prozess) wie auch die systemische Absicherung zur Konditionierung der Tätigkeit verstanden wird. Diese Unterscheidung bringt die Teilbegriffe (3) Prozess und (4) System zustande. Bezogen auf die (1) Personenführung umfasst die (3) Prozessebene z. B. Prozesse der Verhaltensbeeinflussung, der Motivation, der Ausbildung und Weiterbldung von Führungskräften; auf der (4) Systemebene ist hier die Konditionierung der genannten Tätigkeiten durch z. B. Systeme der Personenführung, der Motivations- und Anreizsysteme, der Personalbewertungssysteme, der Personalausbildungs- und Personalentwicklungssysteme (Führungskräfteentwicklung) zu nennen. Problemebenen der Unternehmensführung   Der (2) Unternehmensaspekt der Führung umfasst in Verbindung mit der (3) Prozessebene die Teilkategorien Zielbildungsprozesse, Planungstätigkeit, Kontrolltätigkeit, Informations- und Prognoseprozesse, Entscheidungsprozesse; auf der (4) Systemebene bedeutet der Gesamtaspekt der Führung das Sicherstellen der Uniformierung und Konditionierung der auf der Prozessebene anfallenden Tätigkeiten mittels Zielbildungs-, Planungs-, Kontroll-, Organisations-, Informations- und Kommunikationssystemen . Zusammengefasst lässt sich die Unternehmensführung als "zielorientierte Gestaltung und Steuerung eines sozio-technischen Systems" definieren (vgl. Wild, 1974). Dies schliesst die Personenführung im Sinne der im Unternehmen gesetzten Ziele mit ein. Obwohl die Unternehmensführungsaktivitäten einer gewissen Arbeitsteilung unterliegen, darf man sich darunter keine verselbständigten oder spezialisierten Führungsaufgaben vorstellen. Vielmehr ist es so, dass jede Führungskraft gleichzeitig, wenn auch mit unterschiedlichem Gewicht, plant, kontrolliert, anordnet, organisiert und mit Menschenführung befasst ist (Manageraktivitäten), wobei die Übergänge fliessend sind. Diese Sichtweise entspricht auch den Vorstellungen der Praxis hinsichtlich der Aufgabenverteilung für Führungskräfte.              Literatur: Wild, J., Betriebswirtschaftliche Führungslehre und Führungsmodelle, in: Wild, J. (Hrsg.), Unternehmungsführung, Berlin 1974, S. 141 ff. Kuhn, A., Unternehmensführung, 2. Auf l., München 1990.

Management

Im institutionellen Sinne versteht man unter Unternehmensführung die Einheit(en), die zuständig ist (sind) für die Festlegung der für das gesamte Unternehmen verbindlichen Ziele. Bei funktionaler Betrachtung wird mit dem Begriff die Tätigkeit der beschriebenen Einheiten bezeichnet (Management). Die Beteiligung an der U., insbesondere die Mitbestimmung von Interessengruppen, ist durch die jeweilige Unternehmensverfassung hinsichtlich der Struktur von Verfügungsrechten und den Trägern der Verfügungsrechte festgelegt. Die Struktur der Verfügungsrechte läßt sich unterscheiden in:
1. Das Recht, Entscheidungen über den Einsatz von Ressourcen zu treffen.
Das Recht, das einen Anspruch auf den erzielten Gewinn bzw. eine Pflicht auf Übernahme des eingetretenen Verlustes begründet.
Das Recht, das unter
1. und / oder
2. beschriebene Recht zu veräußern oder zu vererben.
Als Träger von Verfügungsrechten kommen in deutschen Unternehmen n Abhängigkeit von den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen (insbesondere hinsichtlich der Mitbestimmung) vor allem in Frage:
Die Anteilseigner, d. h. der Personenkreis, der Eigentümer der in dem Unternehmen eingesetzten Ressourcen ist.
Die Arbeitnehmer, d. h. der Personenkreis, der aufgrund von Arbeitsverträgen seine Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung stellt (Definition gem. § 5 BetrVG: Wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist).
Das Management, d. h. der Personenkreis mit festen Anstellungsverträgen, der sich mit einem gewissen Professionalisierungsgrad auf die Führung von Unternehmen spezialisiert hat. Legt man das Kriterium der arbeitsvertraglichen Regelung zugrund e, so handelt es sich dabei strenggenommen um eine Teilmenge der Arbeitnehmer. Allerdings sind nach dem BetrVG Vorstandsmitglieder juristischer Personen auch in rechtlicher Hinsicht keine Arbeitnehmer.
Die Tätigkeit der Unternehmensführung ist durch eine besondere Schwierigkeit gekennzeichnet; Ohne daß aufgrund der begrenzten Kapazität die letzten Details berücksichtigt werden könnten, müssen dennoch die Voraussetzungen für einen Ablauf der Unternehmensaktivitäten im Sinne des Unternehmensgesamtziels geschaffen werden. Daraus ergeben sich drei zentrale Aufgabenbereiche, deren Wahrnehmung durch die Unternehmensführung unerläßlich ist und nicht delegiert werden kann:
1. Personalentwicklung und -be-schaffung. Die langfristige Sicherstellung der Versorgung des Unternehmens mit qualifiziertem Personal istdie Grundlage einer erfolgreichen Unternehmensführung.
Strategische Planung. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe führt zur Formulierung der langfristigen Rahmenkonzeption für die Unternehmensaktivitäten.
Installation leistungsfähiger Systemstrukturen. Auf diese Weise wird gewissermaßen die Infrastruktur des Unternehmens geschaffen. Zu unterscheiden ist dabei das Planungs- und Kontrollsystem, das Organisationssystem (Organisation) und das Führungssystem (Führungsmodelle).

1. Institutionell: Bankunternehmensleitung, -management, -geschäftsleitung. 2. Funktionell: arbeits- und funktionsteilige Leitung, das »Managen« der Bank mit Hilfe der Führungsinstrumente.

Der Unternehmungsführung ist der originäre dispositive Faktor Geschäfts- und Betriebsleitung, von dem die derivaten dispositiven Faktoren Planung, Organisation und Kontrolle bzw. Überwachung abgespalten werden können. Die oberste Aufgabe der Unternehmungsführung ist die Festlegung der Unternehmungsziele und die Bestimmung der Unternehmungspolitik. Alle Entscheidungen über die Unternehmungspolitik auf kurze und lange Sicht und alle Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmungsziele sind echte Führungsentscheidungen. Der Unternehmungsführung obliegt es auch, die großen betrieblichen Teilbereiche zu koordinieren. Diese Koordinierungsaufgabe ist ebenfalls eine echte Führungsaufgabe. Je nach der Stellung in der Unternehmungshierarchie werden drei Führungsebenen unterschieden:

1. Top-Management (oberste Führungsebene),

2. Middle-Management (mittlere Führungsebene),

3. Lower-Management (untere Führungsebene),

wobei der Anteil der dispositiven Entscheidungen immer mehr abnimmt und der Anteil der exekutiven Tätigkeit immer mehr zunimmt. Das Top-Management hat dabei die echten Führungsentscheidungen zu treffen.

Vorhergehender Fachbegriff: Unternehmensethik | Nächster Fachbegriff: Unternehmensführung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Jahrescoupon | Sonderversorgung | Münzbund

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon