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Unternehmungsführung

Der Unternehmungsführung ist der originäre dispositive Faktor Geschäfts- und Betriebsleitung, von dem die derivaten dispositiven Faktoren Planung, Organisation und Kontrolle bzw. Überwachung abgespalten werden können. Die oberste Aufgabe der Unternehmungsführung ist die Festlegung der Unternehmungsziele und die Bestimmung der Unternehmungspolitik. Alle Entscheidungen über die Unternehmungspolitik auf kurze und lange Sicht und alle Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmungsziele sind echte Führungsentscheidungen. Der Unternehmungsführung obliegt es auch, die großen betrieblichen Teilbereiche zu koordinieren. Diese Koordinierungsaufgabe ist ebenfalls eine echte Führungsaufgabe. Je nach der Stellung in der Unternehmungshierarchie werden drei Führungsebenen unterschieden:

1. Top-Management (oberste Führungsebene),

2. Middle-Management (mittlere Führungsebene),

3. Lower-Management (untere Führungsebene),

wobei der Anteil der dispositiven Entscheidungen immer mehr abnimmt und der Anteil der exekutiven Tätigkeit immer mehr zunimmt. Das Top-Management hat dabei die echten Führungsentscheidungen zu treffen.

 

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