Unterversicherung (Ggs. Überversicherung) ist dann gegeben, wenn die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Versicherungssumme kleiner als der Wert aller versicherten Sachen ist. Sie führt normalerweise dazu, dass der Versicherer die Entschädigungssumme kürzt. Beispiel: Der HausratPeter Schlaumanns ist 50.000 € wert, aber nur mit 25.000 € versichert. Jörg Munter bricht nun in Schlaumanns 100 qm großes Haus ein. Er entwendet Sachen im Wert von 5.000 €. Die Versicherung muss nur 50% des Schadens ersetzen, also 2.500 €. Dieser Betrag errechnet sich aus dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert, in diesem Beispiel also von 25.000 € zu 50.000 € mal dem Schaden –das ergibt 2.500 €.