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Unvermeidbare Kosten
(auch beschäftigungsunabhängige
Kosten
); der Teil der
Kosten
, der auch bei vorübergehender
Stillegung
des
Betriebe
s nicht vermieden werden kann, da er
langfristig
nicht abbaubar ist (vgl.
fixe Kosten
). Bei
Anwendung
der
Teilkostenrechnung
kann auf die
Deckung
der unvermeidbaren
Kosten
durch den
Preis
kurzfristig
verzichtet werden (
kurzfristige Preisuntergrenze
). Voraussetzung ist eine
Kostenauflösung
in unvermeidbare und ’ vermeidbare (beschäftigungsunabhängige)
Kosten
, die in vielen Fällen auf praktische Schwierigkeiten stößt.
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