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Urlaub
Nach dem BundesurlaubsG hat jeder
Arbeitnehmer
in jedem Kalenderjahr
Anspruch
auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des
Arbeitsentgelt
s. Die Urlaubsdauer beträgt mindestens 18 Werktage im Kalenderjahr. Praktisch regelt sich der Urlaub nach •Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarung
oder
Einzelarbeitsvertrag
. Meist wird die Urlaubsgewährung in gestaffelter Weise vorgenommen, wobei ältere
Arbeitnehmer
und
Auszubildende
(nach
JArbSchG
) mehr Urlaub erhalten. Siehe auch
Bildungsurlaub
.
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