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Urlaubsgeld
Zusätzlich zu der
Lohnfortzahlung
während der Urlaubszeit ist es vielfach durch
Tarifverträge
vereinbart, daß der
Arbeitnehmer
ein Urlaubsgeld erhält. Das Urlaubsgeld wird hinsichtlich der
Lohnsteuer
als
Arbeitslohn
betrachtet und ist als »sonstige Bezüge« zu
versteuern
.
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