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Urlaubslohn
an die
Arbeitnehmer
während des
Urlaub
s gezahlter
Lohn
, welcher nach dem
Arbeitsrecht
ein Teil des
tariflich
en
Arbeitsentgelt
s ist. Der Urlaubslohn ist vor dem Antritt des
Urlaub
s zu zahlen. Da die Urlaubszeiten sich nicht gleichmäßig über das Jahr
verteilen
, sind die Urlaubslöhne in der
Kostenrechnung
gleichmäßig auf die
Perioden
aufzuteilen. Dies geschieht durch die Einbeziehung der Urlaubslöhne in die ’
gesetzliche Soziallohnrate
, die als prozentualer
Zuschlag
den reinen
Lohnsätze
n aufgeschlagen wird.
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Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung
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