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Ursprungserklärung (UE)
Abgegebene
Erklärung
von nichtamtlichen Stellen und
privat
en Personen (
Lieferantenerklärung
(LE)), daß die in der
Rechnung
ausgewiesenen
Waren
aus dem betreffenden
Ursprungsland
stammen. Die
Erklärung
muß keinen bestimmten
Formvorschriften
entsprechen und kann zum Beispiel auf der
Handelsrechnung
abgegeben werden. Bei
Import
en in die
Europäische Gemeinschaft
(EG) müssen jedoch Anmerkungen auf die Einhaltung der
Ursprungsregeln
der EG enthalten sein.
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