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Ursprungserklärung (UE)

Abgegebene Erklärung von nichtamtlichen Stellen und privaten Personen (Lieferantenerklärung (LE)), daß die in der Rechnung ausgewiesenen Waren aus dem betreffenden Ursprungsland stammen. Die Erklärung muß keinen bestimmten Formvorschriften entsprechen und kann zum Beispiel auf der Handelsrechnung abgegeben werden. Bei Importen in die Europäische Gemeinschaft (EG) müssen jedoch Anmerkungen auf die Einhaltung der Ursprungsregeln der EG enthalten sein.

 

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