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Ursprungslandprinzip
Das
Prinzip
hat für das
Umsatzsteuerrecht
eine Bedeutung.
Lieferungen und sonstige Leistungen
sind nach dem Ursprungslandprinzip dort
steuerbar
und
steuerpflichtig
, wo sie ausgeführt werden, also im
Ursprungsland
,
Herkunftsland
bzw.
Ausfuhrland
. Es ist das
Ziel
innerhalb der
Europäischen Union
, dieses
Prinzip
allgemein einzuführen. Bisher gilt jedoch als Übergangsregelung das
Bestimmungslandprinzip
, weil viele
EU
-Länder beim Ursprungslandprinzip wegen unterschiedlicher Steuersätze und
Einfuhr
- und Ausfuhrquoten
Nachteil
e befürchten.
Bestimmungslandprinzip
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Ursprungsland
Ursprungsprotokoll
Weitere Begriffe :
Kalkulation von Kuppelprodukten
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