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Ursprungslandprinzip
Das Prinzip hat für das
Umsatzsteuerrecht
eine Bedeutung.
Lieferungen und sonstige Leistungen
sind nach dem Ursprungslandprinzip dort
steuerbar
und
steuerpflichtig
, wo sie ausgeführt werden, also im
Ursprungsland
,
Herkunftsland
bzw.
Ausfuhrland
. Es ist das Ziel innerhalb der
Europäischen Union
, dieses Prinzip allgemein einzuführen. Bisher gilt jedoch als Übergangsregelung das
Bestimmungslandprinzip
, weil viele EU-Länder beim Ursprungslandprinzip wegen unterschiedlicher Steuersätze und
Einfuhr
- und Ausfuhrquoten
Nachteil
e befürchten.
Bestimmungslandprinzip
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Ursprungsland
Ursprungslandprinzip, -kontrolle
Weitere Begriffe :
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Euroländer als Kreditnehmer des Internationalen Währungsfonds
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