ihren Ursprung in dem angegebenen Drittland haben. Sie können entfallen:wenn es sich um Waren des Abschnittes XI der Einfuhrliste handelt und der Wert der in der Einfuhrsendung enthaltenen Waren 2000 DM nicht übersteigt; das Ursprungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist oder die Waren aus dem freienVerkehr der EU eingeführt werden.