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Ursprungszeugnis

Ursprungszeugnis nennt man ein Dokument im Außenhandel, in dem das Herkunftsland sowie Art und Menge einer importierten Handelsware ausgewiesen werden. Es wird von einer Handelskammer oder Zollbehörde des Ausfuhrlandes ausgestellt und begleitet die Ware auf ihrem Weg zum Kunden.
Verbindliche Ursprungsauskünfte über Waren werden teils vom Zoll (bei der Wareneinfuhr) und teils von den Industrie- und Handelskammern (bei der Ausfuhr) erteilt. Die Auskünfte sind ein Rechtsinstrument der Welthandelsorganisation (WTO). Befindet sich z. B. auf einem Girokonto ein Guthaben von 100 € und wird mit Valuta per 1. 4. eine Abbuchung von 1.000 € vorgenommen, so sind ab dem 1. 4. Zinsen für 900 € zu zahlen. 2. Bezeichnung für „fremde Währung“, also aus deutscher Sicht z. B. für den US-$.

ist ein in der Regel von den Industrie- und Handelskammern des Herkunftslandes einer Ware ausgestelltes Dokument, das die Ware nach ihrer Herkunft, Menge, Art und Beschaffenheit beschreibt. Es dient im internationalen Handelsverkehr dem Zweck, bestimmte Vergünstigungen zu erhalten (Vorzugszölle, Sondertarife und -gebühren), die nur für Waren bestimmter Herkunftsländer gelten. Das Ursprungszeugnis (»Certificate of Origin«) gehört zu den Zollpapieren.

 

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