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Ursprungszeugnis
Ursprungszeugnis nennt man ein
Dokument
im
Außenhandel
, in dem das
Herkunftsland
sowie Art und Menge einer importierten Handelsware ausgewiesen werden. Es wird von einer
Handelskammer
oder
Zollbehörde
des
Ausfuhrland
es ausgestellt und begleitet die Ware auf ihrem Weg zum
Kunden
.
Verbindliche Ursprungsauskünfte über Waren werden teils vom
Zoll
(bei der
Wareneinfuhr
) und teils von den
Industrie- und Handelskammern
(bei der
Ausfuhr
) erteilt. Die
Auskünfte
sind ein Rechtsinstrument der
Welthandelsorganisation
(
WTO
). Befindet sich z. B. auf einem
Girokonto
ein
Guthaben
von 100 ? und wird mit
Valuta per
1. 4. eine
Abbuchung
von 1.000 ? vorgenommen, so sind ab dem 1. 4.
Zinsen
für 900 ? zu zahlen. 2. Bezeichnung für ?fremde
Währung
?, also aus
deutscher
Sicht
z. B. für den US-$.
ist ein in der
Regel
von den
Industrie- und Handelskammern
des
Herkunftsland
es einer Ware ausgestelltes
Dokument
, das die Ware nach ihrer Herkunft, Menge, Art und
Beschaffenheit
beschreibt. Es dient im internationalen
Handelsverkehr
dem Zweck, bestimmte
Vergünstigung
en zu erhalten (Vorzugszölle, Sondertarife und -
gebühren
), die nur für Waren bestimmter Herkunftsländer gelten. Das Ursprungszeugnis (»
Certificate of Origin
«) gehört zu den
Zollpapiere
n.
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