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Uruguay-Runde

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) Welthandelsorganisation (WHO)

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Mehrjährige GATT-Verhandlungsrunde (1986-93) zur Schaffung einer Welthandelsorganisation mit weitreichenderen Befugnisse als das bisherige GATT.

Siehe auch: Welthandelsrunden

September 1986 in Punta del Este (Uruguay) eröffnete 8. multilaterale Verhandlungsrunde im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) mit dem Ziel. der Schaffung von mehr Freihandel (Vorläufer: Tokio-Runde, Kennedy-Runde). Als Abschlusstermin war die GATT-Ministerratstagung Dezember 1990 in Brüssel vorgesehen. Es konnte jedoch keine Einigung auf ein gemeinsames Verhandlungsergebnis erzielt werden. Das Scheitern der GATT-Ministerratstagung in Brüssel führte zur Unterbrechung der Verhandlungen. Der Lenkungsausschuss der Uruguay-Runde im GATT hat mittlerweile beschlossen (November 1992), die Verhandlungen wiederaufzunehmen. Aufgegriffen wurden vor allem die in der Tokio-Runde noch nicht gelösten Probleme nicht-tarifärer Handelshemmnisse und vom GATT bislang noch nicht erfasste Welthandelsbereiche mit Liberalisierungsbedarf: ·    Überprüfung und Einschränkung der Schutzklausel, insb. des Art. XIX, der unter bestimmten Bedingungen zu selektiven Abwehrmassnahmen gegen stark wachsende Importe ermächtigt. ·    Übereinkommen zur Anwendung von AntiDump ing-Massnahmen. ·    Liberalisierung des Handels mit tropischen Erzeugnissen und natürlichen Grundstoffen. ·    Einbeziehung der Selbstbeschränkungsabkommen in das GATT-System, insb. Reform des Multi-Faser-Abkommens und Rückkehr des internationalen Textilhandels unter das Dach der GATT-Regeln. ·  Überprüfung und Abbau von Exportsubventionen, insb. im internationalen Agrarhandel. ·  Einbeziehung des internationalen Dienstleistungshandels in die GATT-Regeln. ·  Kodex zum Schutz geistigen Eigentums (trade related intellectual property rights) soll entwickelt werden, um Patent-Piraterie, illegale Kopien (z. B. von Computer-Software), nachgemachte Warenmuster etc. zu sanktionieren und zu verhindern. Die noch ungelösten Streitfragen entzünden sich vor allem an der Reform der nationalen Agrarpolitik und der internationalen Öffnung der Agrarmärkte in USA, Japan und der EG, der Abgrenzung des zu liberalisierenden grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen und der Kodifizierung eines Schutzes intellektueller Eigentumsrechte. Entwicklungsländer machen geltend, dass durch internationalen Patent- und Imitationsschutz der Wettbewerb zu ihrem Nachteil behindert werde, und dass eine Deregulierung internationaler Dienstleistungsmärkte den Aufbau eigener Dienstleistungssektoren behindere. Eindeutig benachteiligt sind Entwicklungsländer, deren Agrarexportgüter Konkurrenznachteile gegenüber den subventionierten Agrarerzeugnissen aus USA, EG und Japan haben. Hauptursache des vorläufigen Scheiterns der Uruguay-Runde war aber gerade die ungelöste Kontroverse zwischen USA und EG über einen gemeinsamen Weg zur Reform der Agrarpolitik. Die EG steht hier unter dem Druck der Forderungen nach Umwandlung der variablen Abschöpfungen in Wertzölle, Abbau der Exportsubventionen und schrittweiser Reduktion der Einfuhrzölle.                Literatur: Die Neuordnung des GATT: Regeln für den weltwirtschaftlichen Strukturwandel und Technologietransfer, Beihefte der Konjunkturpolitik, Heft 34, Berlin 1987. Langhammer, R. J., Nachsitzen in der Uruguay-Runde. Zu viele Streitpunkte — zu wenig Ergebnisse, Kieler Diskussionsbeiträge Nr. 170, Kiel 1991. Petersmann, E. U./Hilf, M. (Hrsg.), The New GATT Round of Multilateral Trade Negotiations, 2. Aufl., Deventer, Boston 1991. Bhagwati, J., \'The World Trading System at Risk, Princeton, N. J. 1991.

Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT); beschlossen im Januar 1986 in Punta del Este (Uruguay) und seit September 1986 v.a. in Genf geführt. Die Uruguay-Runde sollte schon 1990 abgeschlossen sein; mangels Einigung wurde sie mehrmals verlängert und erst am 15.12.1993 abgeschlossen. Die Entwicklung des GATT war nach Beendigung der KENNEDY-Runde und der Tokio-Runde unbefriedigend verlaufen, so dass in der Uruguay-Runde zahlreiche Aspekte diskutiert wurden: · Abbau des Agrarprotektionismus (insbes. seitens der EG); · Handelserleichterungen für - Entwicklungsländer, insbes. Beendigung des Welttextilabkommens (Multifaserabkommens) und Behandlung dieser Probleme innerhalb des GATT; · Aufnahme des Handels mit Dienstleistungen in die GATT-Bestimmungen; · Schutz des geistigen Eigentums durch Verbesserung des Patent- und Lizenzrechtes (Vorsorge gegen internationale Produktpiraterie); · Konkretisierung der Antidumpingregeln, um zu verhindern, dass diese de facto selbst Dumping bewirken; · Abbau restriktiver Handelsbestimmungen im Zusammenhang mit multinationalen Unternehmen (wie Vorschriften über heimische Anteile an Produktionsvorleistungen, Festlegung von Exportquoten bei deren Produktion, Beschränkung der Verwendung von Devisenerlösen zum Import von Inputs), der v.a. seitens der Entwicklungsländer kritisiert wird, die in solchen Bestimmungen wichtige Voraussetzungen ihres wirtschaftlichen - Wachstums sehen. Als wichtigste Ergebnisse der Uruguay-Runde sind zu nennen: Der Beschluss über die Errichtung einer Welthandelsorganisation (WTO), durch die das »Provisorium« GATT in eine internationale Organisation umgewandelt wird, erhebliche Zollsenkungen, die Unterstellung des Textilbereichs unter GATT- bzw. WTO-Regeln (mit Ubergangsfristen bis zum Jahr 2005), die schrittweise Rückführung von Exportsubventionen insbes. im Agrarsektor, der verbesserte Schutz des geistigen Eigentums sowie die Einbeziehung von Dienstleistungen in das Abkommen. Literatur: Oppermann, Th., Molsberger, J. (1991). Whalley, J. (1989)

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