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Venture Capital

risikotragendes Kapital, das besonders genutzt wird zur Finanzierung
1. innovativer Projekte,
2. von Unternehmensgründungen,
3. der Erweiterung von Produktions- und Vertriebssystemen und
4. von Management-Buyouts. Venture capital steht dem Unternehmen i. d. R. zeitlich begrenzt und meist verbunden mit einer unternehmerischen Beratung zur Verfügung. Mittel werden durch Venture-capital-Gesellschaften meist in Form von Eigenkapital übergeben, dadurch keine Beleihung von Sicherheiten erforderlich.

Venture Capital ist die englische Bezeichnung für Wagniskapital.

Darunter versteht man Beteiligungskapital für wachstumsträchtige, eher kleine und mittelständische Unternehmen, die in innovative Technologien, wie z. B. Umweltschutz oder Computersysteme investieren. Häufig findet in diesem Zusammenhang eine Venture Capital-Finanzierung mit begleitender Managementberatung statt.

Es ist eine in den USA bereits sehr gebräuchliche und in Europa sich erst entwickelnde Form der Beteiligungsfinanzierung
an wachstumsstarken Unternehmen, denen in der Regel Kreditsicherheiten wie beispielsweise Immobilien oder andere Vermögensgegenstände noch fehlen.

Mangels Venture Capital seitens der Banken wurde in Deutschland 1997 der Neue Markt eingerichtet, über den sich innovative und wachstumsstarke Unternehmen Eigenkapital beschaffen können.

Das Besondere am Venture Capital ist eine Kombination aus Mitbestimmung und unternehmerischer Beratung mit Risikokapitalbereitstellung.

Häufig folgt die Tilgung des Kapitals in späteren Zeiträumen durch den Verkauf der dann gestiegenen Anteilswerte am Markt. In den USA haben sich Anlagen zwischen fünf bis acht Jahren durchgesetzt.
Das Risiko eines Totalverlustes durch Konkurs des Unternehmens, an dem man sich beteiligt, ist beachtlich.

Bezeichnung für Eigenkapital, welches jungen Unternehmen, die ihr Wachstum nicht aus eigener Kraft finanzieren können und von Banken mangels Sicherheiten keine bzw. keine ausreichenden Kredite erhalten, durch eine spezialisierte Gesellschaft (Venture Capital Fonds) zur Verfügung gestellt wird. Der Fonds, der sich seinerseits durch Ausgabe von Zertifikaten an institutionelle Anleger und Private refinanziert, führt eine zukunftsbezogene Bonitätsprüfung durch (Selektionsphase), stellt eine Minderheitsbeteiligung zur Vergütung (Investitionsphase) und gewährleistet intensive Beratung und Betreuung (Überwachungsphase).

Da überwiegend innovative Unternehmen in Zukunftsbranchen durch Venture Capital gefördert werden, kommt der Risikokapitalvergabe auch eine gesamtwirtschaftliche Funktion im Rahmen der Technologieförderung und Strukturpolitik zu.

Der Begriff Venture Capital beschreibt die Finanzierung von Investitionen durch Risiko- bzw. Wagniskapital. Im Rahmen einer Venture Capital Finanzierung wird haftendes Kapital über einen bestimmten Zeitraum, verbunden mit unternehmerischer Beratung des kapitalnehmenden Unternehmens für Risikoprojekte (z.B. Produktentwicklung) bereitgestellt. Dabei erfolgt die Hergabe des Kapitals in der Regel ohne Sicherheiten allein aufgrund der geschätzten Ertragschancen des zu finanzierenden Projektes bzw. Unternehmens. Während die Kapitalnehmer häufig kleine, finanzschwache Unternehmen, die innovative Projekte mit hohen Ertragschancen, aber auch hohem Verlustrisiko durchführen wollen, sind, zählen zu den Kapitalgebern hauptsächlich Venture Capital Gesellschaften (z.B. in Form von Venture Capital Fonds) und Privatpersonen (z.B. in Form von stillen Beteiligungen oder als Business Angels). Die Kapitalgeber führen dabei situationsbedingt zukunftsbezogene Bonitätsprüfungen durch (Selektionsphase), stellen regelmäßig eine Mindestbeteiligung zur Verfügung (Investitionsphase) und stehen den Kapitalnehmern zudem beratend bzw. betreuend zur Seite (Überwachungsphase). Hieraus lassen sich die zwei grundlegenden Funktionen des Venture Capital, die Kapitalversorgungs- und die Managementbetreuungsfunktion, erkennen.

Risikokapital, welches Venture-Capital-Gesellschaften den Unternehmen zur Realisierung erfolgversprechender innovativer Konzepte zur Verfügung stellen. Dies geschieht in der Regel als Eigenkapital in der Form von Minderheitsbeteiligungen, an die meist eine Betreuung in Managementfragen, aber auch ein Mitspracherecht gekoppelt sind. Für den Kapitalgeber stellt diese Art der Beteiligung ein hohes Risiko des Scheiterns dar, im Erfolgsfall ist die Beteiligung jedoch mit einer überdurchschnittlichen Wertsteigerung verbunden. Venture-Capital-Finanzierung schließt außerdem auch Management-buy-out und Spin Off mit ein.

Venture Capital ist Risikokapital oder Wagniskapital, welches von Venture-Capital-Gesellschaften den Unternehmungen, die nur eine geringe Eigenkapitalquote aufweisen, unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt wird. Die Venture-Capital-Gesellschaften gewähren in der Regel den Unternehmungen, an denen sie beteiligt sind, Unterstützung in Fragen der Unternehmungsführung.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (engl. Abenteuer-Kapital) ,Risikokapital

1. Begriff: Finanzierung von Investitionen durch Risiko- oder Wagniskapital, Bereitstellung von haftendem Kapital über einen bestimmten Zeitraum, verbunden mit unternehmerischer Beratung des kapitalnehmenden Unternehmens für Risikoprojekte (z. B. Produktinnovationen, Forschung und Entwicklung). Die Hergabe des Kapitals erfolgt ohne Sicherheiten allein aufgrund der geschätzten Ertragschancen des zu finanzierenden Projektes. ? 2. Beteiligte: a) Kapitalnehmer: Unternehmen, die Projekte mit hohen Ertragschancen, aber auch hohem Verlustrisiko realisieren wollen. Meist handelt es sich um kleinere Unternehmen, die an Innovationen auf dem technischen Sektor arbeiten. Sie erhalten wegen des hohen Verlustrisikos der Investition, mangelnder Sicherheiten und der Unmöglichkeit für den Kreditgeber, Chancen und Risiken des Projekts richtig einzuschätzen, kaum die nötigen Kredite. Die Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung dieser Unternehmen sind mangels Zugang zum Kapitalmarkt und geringer Risikobereitschaft von Investoren begrenzt, die Selbstfinanzierung reicht ebenfalls in der Anlaufphase nicht aus, um das in der Expansionsphase stark steigende Investitionsvolumen zu finanzieren. ? b) Kapitalgeber: Spezielle Beteiligungsfonds. Aus Gründen der Risikostreuung sind Venture-Capital-Gesellschaften (Venture Capital C. G.) an mehreren unterschiedlichen innovativen Projekten in verschiedenen Branchen beteiligt. Durch das technische Wissen ihrer Mitarbeiter ist die Venture Capital C. G. in der Lage, die Ertragschancen innovativer Produkte besser als andere Kapitalgeber einzuschätzen. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse ermöglichen die Erfüllung der Beratungsfunktion gegenüber dem Kapitalnehmer. Ein besonders intensiver Beratungsbedarf besteht bei Unternehmensgründungen und in der Expansionsphase bezüglich der Vermarktung der Innovation. ? 3. Art und Form: a) Venture Capital Fonds (Venture Capital C. Fonds) beteiligen sich häufig als stiller Gesellschafter, der im Insolvenzverfahren Gläubigerrechte hat. Somit besteht die Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung eines Ausschlusses der Verlustbeteiligung. Eine Direktbeteiligung am kapitalnehmenden Unternehmen ist bei Personengesellschaften durch Haftungsvorschriften problematisch, bei Kapitalgesellschaften stößt sie wegen der damit verbundenen Mitentscheidungsrechte als Gesellschafter auf mangelnde Akzeptanz seitens der Eigentümer. ? b) Refinanzierung: Die Mittel für die Wagnisfonds werden in Deutschland von institutionellen und privaten Anlegern, z. T. auch vom Staat, aufgebracht oder über die Börse refinanziert. Deutschen Versicherungsunternehmen ist die Anlage von Mitteln in Venture Capital C. Fonds untersagt. ? c) Beendigung des Vertragsverhältnisses: Dem Kapitalnehmer kann die Möglichkeit des Rückkaufs des Kapitalanteils nach Ablauf einer bestimmten Frist eingeräumt werden. Eine Veräußerung der Beteiligung, beispielsweise an ein interessiertes Großunternehmen, ist möglich. Nach einer evtl. erforderlichen Rechtsumwandlung kann die Venture-Capital-Gesellschaft die Beteiligungsgesellschaft an die Börse führen und dort ihre Anteile veräußern.

 

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