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Veräußerungsverbot
Ein Veräußerungsverbot ist eine auf
Gesetz
oder
Hoheitsakt
beruhende, dem
Schutz
der
Allgemeinheit
und der
Gläubiger
dienende
Anordnung
, über einen
Gegenstand
nicht zu verfügen. Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit der
Verfügung
. Ein Veräußerungsverbot ist z.B. die Verfügungssperre des
Schuldner
s nach
Eröffnung
des
Insolvenzverfahren
s (§ 21 II Nr. 2 InsO). Ebenso ist es einem
Schuldner
verwehrt, nach einer
Beschlagnahme
im Wege der
Zwangsvollstreckung
Verfügung
en über gepfändete Gegenstände und
Rechte
vorzunehmen.
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Veräusserungsverbot an Banken
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Unabdingbarkeit
Speciality
Erweiterte IWF-Fazilität
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