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Verantwortlichkeit
Der
Grundsatz der Verantwortlichkeit
ist eine anerkannte
Regel
beim
Aufbau
der
Kostenrechnung
, insbesondere der
Plankostenrechnung
. Er besagt, daß bei der
Einteilung
eines
Betriebe
s in -?
Kostenstellen
die
Verantwortungsbereich
e möglichst klar abzutrennen sind. Im Idealfalle stimmen also
Kostenstelle
und
Verantwortungsbereich
überein. Nur auf diese Weise ist eine differenzierte, auf einzelne
Kostenstellen
bezogene
Kostenkontrolle
möglich (siehe auch Verantwortlichkeit der
Kostenstellenleiter
).
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Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter
Weitere Begriffe :
Arbeitsbeschreibung
lineare Regressionsrechnung
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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