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Verantwortlichkeit
Der
Grundsatz der Verantwortlichkeit
ist eine anerkannte Regel beim
Aufbau
der
Kostenrechnung
, insbesondere der
Plankostenrechnung
. Er besagt, daß bei der Einteilung eines
Betriebe
s in -•
Kostenstellen
die
Verantwortungsbereich
e möglichst klar abzutrennen sind. Im Idealfalle stimmen also
Kostenstelle
und
Verantwortungsbereich
überein. Nur auf diese Weise ist eine differenzierte, auf einzelne
Kostenstellen
bezogene
Kostenkontrolle
möglich (siehe auch Verantwortlichkeit der
Kostenstellenleiter
).
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Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter
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Beta-Faktor
Operatoranweisungen
Stock Appreciation Rights (SARs)
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