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Verantwortung

ist die Haftung einer Person als Inhaber einer Stelle für Fehler, für unerfüllte Aufgaben, für nicht wahrgenommene Kompetenzen und grundsätzlich für Mißerfolge. Verantwortung entsteht, wenn im Rahmen der Delegation (Harzburger Modell) Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen werden. Der Vorgesetzte einer Stelle behält jedoch seine Verantwortung für die von der Stelle ausgeführten Tätigkeiten. Soll jemand für einen Fehler verantwortlich gemacht werden, so ist zu prüfen, ob das Kongruenzprinzip der Organisation eingehalten wurde.

Unter V. versteht man die Pflicht eines Aufgabenträgers, für die Erfüllung einer Aufgabe einzustehen. V. entsteht durch die Übertragungvon Aufgabe und Kompetenz. Man unterscheidet zwischen Eigen-V. und Fremd-V. Eigen-V. beziehtsich auf das Ausführungs und Lei-tungs bzw. Führungshandeln einerbetrachteten Person. Im Falle derFremd-V. hat eine betrachtete Personauch für das Handeln nachgeordneterPersonen einzustehen. Das Konzeptder V. hat vor allem durch die Koppelung mit Sanktionen einen starkverhaltensorientierten Bezug. Diepraktische Umsetzung dieser Bestrebungen bereitet jedoch häufigSchwierigkeiten, weil die Möglichkeiten der Zuordnung von Handlungsfolgen in arbeitsteiligen Systemen begrenzt sind.

 

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