Unter V. versteht man die Pflicht eines Aufgabenträgers, für die Erfüllung einer Aufgabe einzustehen. V. entsteht durch die Übertragungvon Aufgabe und Kompetenz. Man unterscheidet zwischen Eigen-V. und Fremd-V. Eigen-V. beziehtsich auf das Ausführungs und Lei-tungs bzw. Führungshandeln einerbetrachteten Person. Im Falle derFremd-V. hat eine betrachtete Personauch für das Handeln nachgeordneterPersonen einzustehen. Das Konzeptder V. hat vor allem durch die Koppelung mit Sanktionen einen starkverhaltensorientierten Bezug. Diepraktische Umsetzung dieser Bestrebungen bereitet jedoch häufigSchwierigkeiten, weil die Möglichkeiten der Zuordnung von Handlungsfolgen in arbeitsteiligen Systemen begrenzt sind.